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Naturland beschließt Richtlinie für Transport und Schlachtung

Als erster Anbauverband hat Naturland eine ausführliche Richtlinie für Transport und Schlachtung von Tieren erlassen. Sie soll sicherstellen, dass vom Verladen bis zur Schlachtung auf das Wohl der Tiere geachtet wird.

Als erster Anbauverband hat Naturland eine ausführliche Richtlinie für Transport und Schlachtung von Tieren erlassen. Sie soll sicherstellen, dass vom Verladen bis zur Schlachtung auf das Wohl der Tiere geachtet wird. „Insbesondere sind Stress, Schmerz und Angst der Tiere nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. zu minimieren“, heißt es in der Richtlinie.

Vorgaben für Transport und Schlachtung gab es schon bisher. Etwa, dass die Transportzeit maximal vier Stunden und die Transportentfernung höchstens 200 Kilometer betragen soll. Sie sind nun deutlich detaillierter. So wurde klargestellt, dass der Transport mit dem Verladen des ersten Tieres auf dem ersten Betrieb beginnt und mit dem Abladen des letzten Tieres auf dem Schlachthof endet. Der Transporteur muss sich verpflichten, die Naturland-Richtlinien einzuhalten und ein Begleitpapier für jeden Transport zu erstellen.

Betäubungserfolg sicher stellen

Bei der Schlachtung wurden explizit Kriterien eingefügt, die eigentlich nur die gute fachliche Praxis wiedergeben. Etwa wenn es heißt: „Der Betäubungserfolg ist bei jedem Tier zu kontrollieren, bei unzureichender Betäubung muss sofort nachbetäubt werden. Es müssen einsatzbereite, funktionsfähige Ersatzgeräte für die Betäubung vorhanden sein.“ Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies – auch bei der Schlachtung von Bio-Tieren – nicht selbstverständlich ist. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, dass zwei Drittel der kontrollierten Schlachtbetriebe in Bayern Probleme mit der Betäubung der Tiere hatten. Zuletzt sorgten die Zustände am Schlachthof Fürstenfeldbruck für Aufsehen. 60 Prozent der dort geschlachteten Tiere stammten von Bio-Betrieben.

„Tierschutzprobleme bei der Schlachtung haben häufig mit fehlender fachlicher Kenntnis zu tun. Da werden dann zum Beispiel Sauen mit der gleichen Stromstärke betäubt wie normale Mastschweine, obwohl sie viel größer sind“, sagte Naturland-Sprecher Markus Fadl. Solche Details seien aber in der Schachtverordnung nicht geregelt. Hier wolle Naturland die Schlachtbetriebe in die Pflicht nehmen und durch detailliertere Vorgaben dabei unterstützen, dass sie die Tierschutzvorgaben bei der Schlachtung in der Praxis erfolgreich umzusetzen.

Richtlinie ab 2018 gültig

„Wenn uns das gelingt, werden davon nicht nur die Öko-Tiere profitieren“, betont Fadl. Nun gelte es zunächst, mit den Schlachthöfen in den Dialog über die neue Richtlinie zu treten, die 2018 in Kraft tritt. Das sei allerdings nicht immer einfach, weil der Aufwand für die Unternehmen steige und zudem zusätzliche Kosten für die jährliche Kontrolle anfallen: „Wir hoffen deshalb, dass die anderen Verbände nachziehen und ähnliche Richtlinien verabschieden“, sagt Fadl. Allerdings könne eine solche Verbandskontrolle immer nur eine Stichprobe sein, betont der Naturland-Sprecher: „Zuständig für die tägliche Überwachung sind und bleiben die staatlichen Veterinärämter.“

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Anonym

Naturland lässt die Immunokastration der männlichen Schweine zu. Den Schweinen wird ein hormonähnliches Medikament per Spritze injiziert, das die Hoden der Schweine veröden lässt. Fleisch von solchen "Bio?-Schweinen" möchte ich nicht essen! Helmut keller

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