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Neue Gentechnik

Lebensmittelunternehmen appellieren erneut an die EU

Kurz vor Start der neuen Legislaturperiode des Europaparlaments fordert ein Zusammenschluss verschiedener Lebensmittelunternehmen wiederholt die Kennzeichnung und Wahlfreiheit bezüglich des Einsatzes von Neuen Gentechniken. Dieses Mal richtet sich die Initiative an alle EU-Mitgliedsstaaten.

Die Bio-Unternehmen Alb-Gold, Alnatura, Andechser, Molkerei Berchtesgadener Land sowie das Tiefkühlunternehmen Frosta und die Drogeriemarktkette DM haben erneut einen offenen Brief verfasst, um die Relevanz des Erhalts von Kennzeichnung und Wahlfreiheit bei Gentechnik deutlich zu machen.

Der Appell, entsprechende Nachweisverfahren und Koexistenz-Maßnahmen einzuführen, richtet sich dieses Mal direkt an die EU-Agrarministerinnen und -minister und wird seitens des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) und der Organisation IFOAM Organics Europe unterstützt. Der erste von den sechs oben genannten Unternehmen initiierte offene Brief im Januar dieses Jahres richtete sich an den kürzlich wiedergewählten Fraktionsvorsitzenden der EVP im Europaparlament Manfred Weber.

Derzeit wird auf EU-Ebene die Gesetzgebung zu Neuen Gentechnikverfahren (NGT) verhandelt. Ein Trilog, in dem die drei Institutionen EU-Kommission, Europäisches Parlament und Agrarministerrat zusammen ein neues Gesetz aushandeln, konnte bisher nicht beginnen, da der Agrarministerrat noch keine gemeinsame Position gefunden hat. Ende April wurden die Umsetzungspläne zur Gentechnik-Regulierung offiziell auf die nächste Legislaturperiode ab Juli 2024 vertagt.

Laut einer Pressemitteilung zu dem offenen Brief sei jetzt ein guter Zeitpunkt, sich bei den zuständigen Ministerinnen und Minister der jeweiligen Länder für den angemessenen Umgang mit NGT einzusetzen. Den Verfassern geht es dabei vorrangig um die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der NGTs sowie Regelungen zur landwirtschaftlichen Koexistenz, die Kontaminationen mit NGT-Pflanzen der Kategorien 1 und 2 ausschließen.

NGT-Pflanzen der „Kategorie 1“
Unter NGT-Pflanzen der „Kategorie 1“ versteht die EU-Kommission solche, die auch natürlich vorkommen oder durch konventionelle Züchtung erzeugt werden können und keine Eigenschaften aufweisen, die sich negativ auf die Nachhaltigkeit auswirken. Für diese Pflanzen soll es kein Zulassungsverfahren und damit auch keine Risikoprüfung geben. Sie müssten lediglich angemeldet werden.

NGT-Pflanzen der „Kategorie 2“
Die „Kategorie 2“ umfasst alle anderen NGT-Pflanzen. Für diese Pflanzen sollen die strengen GVO-Rechtvorschriften größtenteils weiterhin gelten. Laut Informationen des EU-Parlaments sollen die Risikobewertungsverfahren für diese Pflanzen beschleunigt werden. Gleichzeitig müsse das sogenannte Vorsorgeprinzip geachtet werden.

Der offene Brief wurde über die Webseiten von IFOAM Organics Europe sowie VLOG europaweit und in verschiedenen europäischen Sprachen veröffentlicht. Das Schreiben kann bis zum 31. August 2024 von Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft hier mitgezeichnet werden und wird dann personalisiert an das jeweils zuständige Ministerium in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten versandt.

Absender des Appells sind der Pressemitteilung zufolge ausschließlich Unternehmen aus Lebensmittelherstellung und dem -handel. Unterschriften von Verbänden oder aus anderen Branchen würden laut der Initiatoren die Botschaft verwässern und können daher nicht übernommen werden.

Zum Download des offenen Briefs

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