Der Bio-Anteil in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) soll für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig auf einen Blick erkennbar sein. Dazu hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am Mittwoch den Entwurf für eine entsprechende Verordnung vorgelegt: die „Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung“ (Bio-AHVV).
Mit dem Bindestrich-Ungeheuer will das Ministerium einen klaren Rechtsrahmen schaffen, „damit Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können“. Nach dem Plan der Bundesregierung sollen Kantinen, Mensen und andere Einrichtungen ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung mit einem dreistufigen Label freiwillig kenntlich machen. Täglich essen dem BMEL zufolge 17 Millionen Menschen in den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Schon heute weisen Restaurants und Kantinen aus, bei welchen Gerichten sie Bio-Lebensmittel verwenden. Mit dem geplanten Siegel können sie nun auch offiziell kenntlich machen, wie viel Bio sie insgesamt verwenden. Zertifiziert wird in drei Stufen: Bronze gibt es für einen geldwerten Bio-Anteil von 20 Prozent und mehr gemessen am Gesamtwareneinkauf, Silber ab 50 und Gold ab 90 Prozent Bio.
„Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030.“
„Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben“, teilte BMEL-Minister Cem Özdemir mit. „Zugleich stärken wir den Ökolandbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030.“ Außerdem werde mit der Verordnung die bisherige Kennzeichnungslücke bei Bio in der Gemeinschaftsverpflegung geschlossen und so mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen.
Der Bio-Spitzenverband BÖLW begrüßt die Verordnung, die nun im Bundesrat beraten wird und im Sommer in Kraft treten soll. Der geschäftsführende Vorstand Peter Röhrig rief dazu auf, „die Küchen bei der Einführung beziehungsweise Ausweitung von Bio-Angeboten bestmöglich zu unterstützen.“ Dazu gehörten Beratung und Information aber auch eine finanzielle Unterstützung bei den Kontrollkosten. Lediglich bei Details sehe der BÖLW noch Optimierungsmöglichkeiten, so Röhrig.
Mit der Bio-AHVV werden speziell auf die Belange der AHV zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und Bio-Auszeichnung geschaffen. Dies gilt auch für die damit zusammenhängende Kontrolle und Zertifizierung.
Während die Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Lebensmittel allgemein durch die EU-Öko-Verordnung geregelt wird, sind für Bio in der AHV nationale Regelungen erforderlich. Die Neugestaltung der bisherigen Vorgaben wurde notwendig, weil 2018 eine aktualisierte EU-Öko-Verordnung beschlossen wurde. Laut BÖLW wird der Bio-Anteil in der AHV auf etwa zwei Prozent geschätzt. (mis)
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