Die Bundesregierung hat am Mittwoch die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gebilligt. Die neue Regelung sieht vor, dass auch bei unverpacktem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel – egal ob frisch, gekühlt oder gefroren – das Aufzuchtland und das Schlachtland angegeben werden müssen. Bisher galt diese Regelung nur bei verpacktem Fleisch. Lediglich für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.
„Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt. Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt“, teilte Özdemir mit. Nur so könnten die Menschen eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden.
Die Vorschriften sehen vor, dass angebotenes Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird. Beispielsweise müsste dann auf der Verpackung stehen: „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe „Ursprung“ verwendet werden (Beispiel: „Ursprung: Deutschland“). Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.
Die Herkunftskennzeichnung ist neben der ebenfalls geplanten verpflichtenden Haltungskennzeichnung, die sich aktuell im parlamentarischen Abstimmungsprozess befindet, eines von mehreren Elementen, mit denen die Bundesregierung einen nachhaltigeren und artgerechteren Umgang mit Tieren und den damit hergestellten Produkten erreichen möchte.
Weitere Säulen dieser Strategie sind Anpassungen im Baurecht, damit Ställe leichter tierwohlgerecht umgebaut werden können sowie einheitliche immissionsschutzrechtliche Vorgaben. Außerdem ist eine milliardenschwere Bundesförderung für den Umbau der Tierhaltung geplant, welche die EU-Kommission im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens noch überprüfen muss. (mis)
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