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Rechtsgutachten zu Neuer Gentechnik

Juristen halten Gentechnikpläne der EU-Kommission für rechtswidrig

Der Vorschlag der EU-Kommission, bestimmte mit neuen genomischen Techniken (NGT) veränderte Pflanzen aus dem Gentechnik-Recht herauszunehmen, ist mit geltendem Recht nicht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten.

Der Vorschlag der EU-Kommission, bestimmte mit neuen genomischen Techniken (NGT) veränderte Pflanzen aus dem Gentechnik-Recht herauszunehmen, ist mit geltendem Recht nicht vereinbar. Zu diesem Schluss kommt ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten.

Das von der Bundestagsfraktion beauftrage Berliner Anwaltsbüro GGSC geht davon aus, dass die EU angesichts von Widersprüchen und den verbindlichen Vorgaben des Cartagena-Protokolls sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum primärrechtlichen Vorsorgeprinzip die Grenzen ihres Regelungsspielraumes überschreiten würde. „Eine Nichtigkeitsklage gegen eine derartige Verordnung hätte deshalb gute Erfolgsaussichten“, heißt es im Gutachten über die rechtliche Beurteilung einer Sonderstellung von NGT-Pflanzen.

„Der Kommissions-Vorschlag nimmt in Kauf, dass NGT-Pflanzen, die sich später als schädlich für Mensch oder Umwelt erweisen, derart in der natürlichen Umwelt ausbreiten, dass sie nicht mehr rückholbar sind.“

Aus dem Gutachten des Berliner Anwaltsbüros GGSC

Das in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip erfordere sowohl die Bestimmung möglicher negativer Auswirkungen als auch eine umfassende Bewertung der Risiken auf Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der Erkenntnisse der internationalen Forschung. Zudem verlange das völkerrechtliche, unionsrechtlich verbindliche Cartagena-Protokoll, dass vor dem Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einzelfallbezogene Risikoprüfungen durchgeführt werden.

Demnach widerspreche der Kommissionsvorschlag dem Vorsorgeprinzip und den Anforderungen des Cartagena-Protokolls: Entgegen den Behauptungen der Kommission, dass ihr Vorschlag mit dem geltenden Gentechnikrecht kohärent sei und das Vorsorgeprinzip beachte, statuiere er Ausnahmen von dem Gebot der Vorabzulassung und Risikoprüfung von GVO. Die Ausnahmen seien weder durch geringere Risiken noch durch einen größeren Nutzen der NGT-Pflanzen für die Allgemeinheit im Vergleich zu sonstigen GVO wissenschaftsbasiert begründet.

Unvereinbar mit dem Vorsorgeprinzip

Für die Gutachter heißt das: „Der Kommissions-Vorschlag nimmt in Kauf, dass sich NGT-Pflanzen, die sich später als schädlich für Mensch oder Umwelt erweisen, derart in der natürlichen Umwelt ausbreiten, dass sie später nicht mehr rückholbar sind.“ Hinzu komme, dass ausgerecht für die neusten genomischen Techniken Ausnahmen gelten sollen, obwohl über deren mögliche schädliche Auswirkungen noch keine Erfahrungen vorliegen. Der Vorschlag zeichne sich durch Risikoblindheit aus. „Eine solche Privilegierung von NGT-Pflanzen ist nicht gerechtfertigt, weil sowohl nach den Feststellungen des EuGH als auch nach eigener Aussage der Kommission von NGT-Pflanzen vergleichbare Risiken ausgehen können wie von sonstigen GVO.“

Aus der Begründung der Kommission, dass die Art und Zahl der Änderungen der DNA-Sequenzen bei NGT-Pflanzen vergleichbar seien mit der von natürlichen Kreuzungen, lasse sich keine geringeres Risiko gegenüber GVO ableiten. Auch für einen potenziell höheren Nutzen für die Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit von NGT-Pflanzen im Vergleich zu GVO liefere die Kommission keine Belege. Überdies sei das keine Voraussetzung für eine Privilegierung.

„Der Kommissionsvorschlag ist unvereinbar mit dem Vorsorgeprinzip“, stellt das Gutachten fest. Aber: Der Unionsgesetzgeber könne das Vorsorgeprinzip mit anderen Zielen und Grundsätzen abwägen. Die gerichtliche Kontrolle sei deshalb beschränkt. Nur offensichtliche Beurteilungsfehler führten zur Nichtigkeit einer Norm. Wenn jedoch der aktuelle Kommissionsvorschlag beschlossen werde, könne eine anschließende Klage vor dem EuGH erfolgreich sein.

Die einzelnen Kritikpunkte am Kommissionsentwurf sind im Gutachten ausführlich kommentiert und rechtlich eingeordnet.

Umfrage

Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen spricht sich dafür aus, dass mithilfe neuer Gentechnik hergestellte Lebensmittel geprüft und gekennzeichnet werden müssen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Forsa im Auftrag von Foodwatch.

Demnach sprachen sich 96 Prozent der Befragten für eine Sicherheitsprüfung von Pflanzen aus, die mit neuen Verfahren gentechnisch verändert wurden. 92 Prozent sind der Meinung, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen – unabhängig davon, ob neue Verfahren oder klassische Gentechnik angewendet wurden.

Von den befragten FDP-Anhängern wünschten sich 94 Prozent eine Risikoprüfung und 85 Prozent eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Die Partei stimmt jedoch laut Foodwatch den Plänen der Kommission zu.

Forsa hat zwischen dem 8. und 13. September 1.003 in Privathaushalten in Deutschland lebende deutschsprachige Personen ab 18 Jahre telefonisch befragt. Alle Ergebnisse finden Sie hier.

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