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Öffnungszeitengesetz

Hessischer Landtag entscheidet: „Teo“-Märkte in Hessen dürfen sonntags wieder öffnen

Der Hessische Landtag hat entschieden, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Fläche von bis zu 120 Quadratmetern für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Ab sofort sind alle von Tegut betriebenen Smart Stores sonn- und feiertags wieder geöffnet.

Nun also doch: Nach der Entscheidung des Hessischen Landtags, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen mit einer Fläche von bis zu 120 Quadratmetern für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, haben alle von Tegut betriebenen „Teo“-Smart Stores ab sofort wieder sonn- und feiertags geöffnet. Das gibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt.

Im Januar dieses Jahres hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass die Mini-Supermärkte „Teo“ des Fuldaer Lebensmitteleinzelhändlers Tegut in Hessen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Dem Urteil war eine länger andauernde juristische Auseinandersetzung mit der Stadt Fulda vorangegangen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte der Klage der Stadt schließlich stattgegeben. Lediglich drei „Teos“ in Bahnhofsnähe durften danach sonntags weiterhin öffnen.

„Das zeigt, welche Relevanz unser Vertriebskonzept für die Menschen hat.“

Thomas Stäb, Tegut-Geschäftsleiter Region Südost

„Damit endet eine Phase der Verunsicherung für dieses beliebte Vertriebskonzept, das Dank digitaler Verlaufstechnologien den Einkauf rund um die Uhr und ohne Verkaufspersonal ermöglicht“, heißt es aus dem osthessischen Unternehmen.

„Wir sind sehr froh darüber, dass die Hessische Landesregierung das Gesetz in unserem Sinne geändert hat“, sagt der für die „Teos“ verantwortliche Geschäftsleiter Thomas Stäb und ergänzt: „Das zeigt, welche Relevanz unser Vertriebskonzept für die Menschen hat und wie wichtig ,Teo‘ für die Nahversorgung in vielen Regionen und Gemeinden ist.“

Expansionspläne werden wieder aufgenommen

Tegut bedankt sich bei allen, die sich für die Änderung des Ladenschlussgesetzes eingesetzt haben: „Den Bürgermeistern und Ortsvorstehern, die zum Beispiel Petitionen auf den Weg gebracht haben, den politischen Entscheidungsträgern, die das Thema im Sinne von Tegut vorangetrieben haben und den Kundinnen und Kunden für ihre Geduld und ihren Zuspruch, den Tegut durch sie über die verschiedensten Medien in den letzten Monaten erfahren haben.“

Sie alle hätten ihren Teil dazu beigetragen, dass die öffentliche Diskussion um die Sonntagsöffnungen Fahrt aufgenommen habe und die Landesregierung die Relevanz des Themas erkannt und entsprechend gehandelt habe, heißt es in der Mitteilung weiter.

Auch die bislang auf Eis liegenden Expansionspläne neuer Standorte werden laut Tegut nach der Änderung dieses Gesetzes wieder aufgenommen. (juk)

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