In der EU hergestellter Kräutertee, dem Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, darf nicht mit dem EU-Bio-Siegel verkauft werden. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden und setzt damit einen Schlusspunkt hinter den 13 Jahre währenden Rechtsstreit zwischen dem Freistaat Bayern und der Herbaria Kräuterparadies GmbH.
Herbaria stellt unter anderem das Nahrungsergänzungsmittel Blutquick her – ein Produkt in flüssiger Darreichungsform mit zugesetzten, nicht pflanzlichen Vitaminen sowie Eisengluconat. Bis 2012 trug es das EU-Öko-Label, dann wiesen die bayrischen Behörden Herbaria an, das Siegel zu entfernen.
Begründung: Die Verwendung der zugesetzten Stoffe sei nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit entspreche das Produkt nicht den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung zur Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen. Diese sehen vor, dass Mineralstoffe, Vitamine, Aminosäuren und Mikronährstoffe Öko-Lebensmitteln nur zugesetzt werden dürfen, wenn dies „unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben ist“.
Herbaria reichte dagegen seinerzeit – erfolglos – Klage beim Verwaltungsgericht München ein, auch die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof München wurde abgewiesen. Daraufhin legte der Hersteller Revision beim BVerwG ein. Herbarias Argument: Vergleichbare Lebensmittel aus einem Drittland können mit dem dort geltenden Öko-Logo in die EU eingeführt werden, sofern sie die Öko-Vorschriften des jeweiligen Drittlands erfüllen.
Der Europäische Gerichtshof hat jedoch bereits im Oktober 2024 in einem Urteil klargestellt, dass aus einem Drittland eingeführte Lebensmittel das EU-Bio-Siegel ausschließlich dann tragen dürfen, wenn sie nach den Produktionsvorschriften der Europäischen Union hergestellt wurden. Das gelte auch bei Drittländern, deren Vorgaben denen der EU als gleichwertig anerkannt sind.
Gegenüber BioHandel kommentiert Erwin Winkler, Geschäftsführer von Herbaria: „Blutquick liefern wir seit dem Frühjahr ohne Bio Siegel aus – das haben wir transparent kommuniziert. Hintergrund ist kein Qualitätsmangel, sondern eine juristische lAuslegung der EU-Bio-Verordnung: Nahrungsergänzungsmittel dürfen das Bio-Siegel nicht mehr tragen, selbst wenn sie zum größten Teil aus Bio-Zutaten bestehen". Das sei für Herbaria schwer nachvollziehbar: "Blutquick enthält weiterhin nur beste Bio-Kräuter und Bio-Fruchtsäfte und dient für spezielle Ernährungsformen die einen Eisenmangel entgegenwirken und in solchen Zeiten helfen. Trotzdem dürfen wir diese Qualität nicht mehr für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar kennzeichnen", so Winkler. Herbarias Anliegen sei es, auch in der Zutatenliste kennzeichnen, welche Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen "und dann eben Vitamine und Zusatzstoffe nicht. So haben wir das auch immer ausgelobt und gehandhabt".
Dass diese Praxis in anderen Ländern gesetzlich erlaubt und für Bio Produkte geregelt wurde, habe das eigentliche Problem nicht gelöst. Gerade in einer wachsenden Sortimentsgruppe könne Herbaria nicht mehr beispielsweise gegenüber Bio-Supplementen aus den USA mithalten: "Durch die Anerkenntnis dürfen diese Mitbewerber auch weiterhin Bio kennzeichnen und auch in Deutschland vermarkten. Wer auch immer das alles verstehen will, ich nicht", erklärt Winkler. Gerade Menschen, die bewusst und hochwertig supplementieren wollten oder müssten, würden so wichtige Orientierung und Transparenz verlieren. Blutquick wirke auf den ersten Blick konventionell – obwohl es das nicht sei.
"Blutquick bleibt ein Kräuter-Frucht-Tonikum in Bio-Qualität. Dass wir dies nicht auf dem Etikett ausweisen dürfen, zeigt eine Lücke in der aktuellen Gesetzgebung. Wir hoffen, dass die Bio-Verordnung künftig so weiterentwickelt wird, dass echte Bio-Qualität auch dort erkennbar bleibt, wo sie selbstverständlich ist", erklärt Winkler abschließend.
Anmerkung der Redaktion: Wir haben diesen Beitrag am 9. September 2025 um das Statement von Herbaria ergänzt.
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