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Vereinbarung

Händler und BMEL schließen „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“

Mit der Vereinbarung verpflichten sich die beteiligten Einzel- und Großhändler auf messbare Ziele zur Reduzierung von Food Waste. Bis 2030 wollen sie so ihre Lebensmittelabfälle halbieren.

Im Handel sollen künftig deutlich weniger Lebensmittel in der Tonne landen. Das hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit 14 Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels vereinbart. Beide Seiten unterzeichneten dazu am Dienstag einen „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“.

Mit Hilfe dieser Übereinkunft wollen die Unternehmen Lebensmittelabfälle im Groß- und Einzelhandel verbindlich und wirksam senken. Damit folgen sie den Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, insbesondere den im Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 niederlegten Grundsätzen.

Mit dem Pakt verpflichten sich die beteiligten Unternehmen auf messbare Reduzierungsziele. Dazu gehört, dass sie die Lebensmittelabfälle in ihren Betrieben bis 2025 um 30 Prozent reduzieren und bis 2030 halbieren.

Insgesamt sieht der Pakt dafür mehr als 40 konkrete Maßnahmen vor. So sollen etwa Lebensmittel, die nicht mehr für den Verkauf bestimmt oder geeignet sind – beispielsweise Obst- und Gemüse mit Schönheitsfehlern – künftig möglichst hochwertig weiterverwendet oder verwertet werden. Unter anderem verpflichten sich die Handelsunternehmen dazu, noch verzehrfähiger Lebensmittel vorrangig an gemeinnützige Organisationen weiterzugeben.

„Der Pakt ist ein Meilenstein im Einsatz des Lebensmittelhandels für die Senkung von Lebensmittelverlusten.“

Friedhelm Dornseifer, Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH)

Darüber hinaus setzt jedes teilnehmende Unternehmen mindestens acht Wahlpflichtmaßnahmen pro Kalenderjahr um. Dabei handelt es sich um Maßnahmen an den Schnittstellen zu Lieferanten, zu Kunden und um marktinterne Maßnahmen. Auch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Optimierung von Prozess-, Logistik- und Kühlketten oder der verstärkte Abverkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit wurden in den Pakt aufgenommen.

„Unser Pakt basiert auf Freiwilligkeit, aber ist alles andere als eine lose Vereinbarung, denn wir haben klare und verbindliche Regeln verabredet: Im Zentrum steht das Miteinander anhand konkreter Ziele und Maßnahmen, die auch überprüft werden und zu denen die Unternehmen öffentlich Rechenschaft ablegen“, teilte BMEL-Minister Cem Özdemir mit. „So schaffen wir Transparenz und so bringen wir einen Stein ins Rollen, damit sich andere anschließen.“

„Der Pakt ist ein Meilenstein im Einsatz des Lebensmittelhandels für die Senkung von Lebensmittelverlusten“, teilte der Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), Friedhelm Dornseifer, mit. „Zwei Jahre haben Ministerium und Handel in einem konstruktiven Dialog auf dieses Ergebnis hingearbeitet. Damit zeigen wir, dass man auch freiwillig vereinbaren kann, was andere EU-Staaten gesetzlich regeln müssen.“

Die Vereinbarung gilt ab sofort und ist bis zum 31. Dezember 2031 gültig. Ob die Händler die Maßnahmen tatsächlich umsetzen und die gesteckten Ziele erreichen, wird durch Expertinnen und Experten des Thünen-Instituts begleitet und überprüft. Einmal pro Jahr sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden.

Neben dem BMEL und dem BVLH haben folgende Händler den Pakt unterzeichnet: Tegut, Edeka, Rewe, Kaufland, Aldi Einkauf, Aldi Süd, Lidl, Penny, Netto, Norma, Metro, Chefs Culinar, Transgourmet und Hello Fresh. (mis)

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