Der konventionelle Lebensmittelgroß- und Einzelhandel hat im Rahmen des Pakt gegen Lebensmittelverschwendung im vergangenen Jahr weniger Lebensmittel als Abfälle entsorgt. Insgesamt konnten die 14 beteiligten Unternehmen des Groß- und Einzelhandels die Verschwendung von Lebensmitteln um insgesamt 24 Prozent verringern.
Das gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bekannt und verweist dabei auf den „Ergebnisbericht zum Monitoring 2023“, den das für die Überprüfung der Ziele zuständige Thünen-Institut gerade vorgelegt hat. Danach erzielten die teilnehmenden Supermärkte knapp 21 Prozent weniger Abfälle, die Discounter fast 26 Prozent.
Insgesamt wurden 1,7 Prozent der Lebensmittel als nicht mehr verkaufsfähig aussortiert, teilte das Thünen-Institut mit. Knapp ein Viertel dieser Lebensmittel seien entweder als verzehrfähiges Lebensmittel oder als Futtermittel weitergegeben worden. Die übrigen Dreiviertel seien als Abfälle entsorgt worden.
„Momentan sehen wir noch eine breite Streuung.“
„Die beteiligten Unternehmen haben ihre Lebensmittelabfälle um nahezu ein Viertel verringert, manche haben das Zwischenziel von 30 Prozent sogar schon zwei Jahre früher erreicht. Das zeigt: Unser Pakt gegen Lebensmittelverschwendung wirkt, der Stein ist ins Rollen gebracht“, teilte Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, mit.
Die Koordinatorin des Pakts, Manuela Kuntscher vom Thünen-Institut, relativierte das Ergebnis etwas: „Momentan sehen wir noch eine breite Streuung. Das heißt, dass einige Unternehmen den Reduzierungszielen näher sind als andere.“
Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen
Als Ergebnis aus dem Dialogforum Groß- und Einzelhandel hatten das BMEL und die Unternehmen im Juni 2023 eine Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen geschlossen, die bis zum 31. Dezember 2031 gilt. Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen auf konkrete Reduzierungsziele und verpflichtende Reduzierungsmaßnahmen sowohl im eigenen Betrieb als auch im vor- und nachgelagerten Bereich. Mit den Maßnahmen sollen Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent verringert werden. Die Umsetzung der Vereinbarung wird durch die Expertinnen und Experten des Thünen-Instituts begleitet und überprüft.
Um die Ziele zu erreichen, setzen die Unternehmen verschiedene Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen um. Beispielsweise müssen 90 Prozent der Geschäftsstandorte eine dauerhafte Kooperation mit mindestens einer Organisation zur Weitergabe von Lebensmitteln eingehen. Neben den Pflichtmaßnahmen setzten die Unternehmen zudem mehr als 130 Wahlpflichtmaßnahmen um.
Das nun vorliegende erste Resümee des Thünen-Instituts für das Berichtsjahr 2023 fällt aus Sicht des BMEL positiv aus. Besonders hebt das Ministerium folgende Ergebnisse hervor:
- Einige Handelsunternehmen hätten bereits im Jahr 2023 das für 2025 anvisierte Zwischenziel erreicht, Lebensmittelabfälle um 30 Prozent zu reduzieren.
- Alle Unternehmen kooperierten mit Organisationen wie den Tafeln, die nicht verkaufte aber noch genießbare Lebensmittel weiter verteilen.
- Insgesamt seien bereits 132 vorab festgelegte Wahlpflichtmaßnahmen von den Unternehmen umgesetzt worden. Besonders häufig ging es dabei um die Optimierung des Abverkaufs von Lebensmitteln mit knappem Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum, beispielsweise durch eine Reduzierung des Preises.
Handel hat Schlüsselrolle
Im Kampf gegen eine Verschwendung von Lebensmitteln kommt dem Handel als Bindeglied zwischen der Erzeugung und Verarbeitung einerseits und den Verbraucherinnen und Verbrauchern andererseits eine Schlüsselposition zu. Auf Grundlage des Paktes sollen beispielsweise Lebensmittel, die nicht mehr für den Verkauf bestimmt oder geeignet sind, künftig möglichst hochwertig weiterverwendet oder verwertet werden. Auch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Optimierung von Prozess-, Logistik- und Kühlketten oder der verstärkte Abverkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit sieht die Vereinbarung vor.
Im Austausch mit den teilnehmenden Unternehmen des Paktes wurden auch verschiedene Hürden genannt, die einer Weitergabe von Lebensmitteln im Wege stehen. Ein Beispiel sind Lebensmittel mit abgelaufenem MHD. Hier ist eine Abgabe zwar grundsätzlich möglich, allerdings haben einige Händler Bedenken hinsichtlich der Haftung, heißt es im Bericht des Thünen-Instituts. Das BMEL sei sich dieser Hindernisse und Unsicherheiten bewusst und habe als Hilfestellung den Leitfaden für Lebensmittelspenden überarbeitet und veröffentlicht.
Auf Grundlage der bisherigen Ergebnisse ist das Thünen-Institut optimistisch, dass das erklärte Zwischenziel einer Reduzierung von Lebensmittelabfällen um 30 Prozent bis 2025 realisiert werden könne. (nab)
Die teilnehmenden Unternehmen
Das BMEL hat die Vereinbarung am 27.06.2023 mit folgenden Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels unterzeichnet:
- Aldi Einkauf SE & Co. oHG
- Aldi Süd Dienstleistungs-SE & Co. oHG
- Chefs Culinar West GmbH & Co. KG, Niederlassung Wöllstein
- Edeka Zentrale Stiftung & Co. KG
- Hello Fresh Deutschland SE & Co. KG
- Kaufland Dienstleistung & Co. KG
- Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
- Metro Deutschland GmbH
- Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG
- Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG
- Penny Markt GmbH, REWE Markt GmbH
- tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG
- Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG
Der vollständige Ergebnisbericht steht hier zum Download bereit.
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