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Naturland

Gutachten sieht keine generelle Pflicht zur Weidehaltung

Ein von Naturland beauftragtes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass die starre Weidepflicht-Auslegung der EU-Kommission nicht mit dem tatsächlichen Rechtsrahmen vereinbar ist. Ausnahmen seien in bestimmten Fällen durchaus zulässig.

Seit dem 1. Januar 2025 akzeptiert die EU-Kommission keine Ausnahmen mehr, was die Pflicht zur Weidehaltung von Pflanzenfressern wie Rinder, Schafe und Ziegen in der ökologischen Landwirtschaft betrifft. Da dies viele Betriebe vor große Herausforderungen stellt, fordern Politiker und Bio-Verbände schon seit geraumer Zeit praktikable Lösungen für Härtefälle.

Ein von Naturland beauftragtes Rechtsgutachten bestätigt diese Positionen nun. Es kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige starre Weidepflicht-Auslegung der EU-Kommission nicht mit dem tatsächlichen Rechtsrahmen der EU-Öko-Verordnung vereinbar ist. Denn diese lässt laut dem Gutachten flexible, tierwohlgerechte Lösungen ausdrücklich zu. Diese würden sowohl den Zielen des Ökolandbaus als auch den betrieblichen Realitäten gerecht werden, so Naturland und der Deutsche Bauernverband in einem gemeinsamen schriftlichen Appell an den neuen Landwirtschaftsminister.

Dieser müsse sich in Brüssel für eine praxistaugliche Umsetzung der Weidepflicht für ökologisch gehaltene Pflanzenfresser einsetzen, denn die aktuelle Auslegung der Verordnung  führe dazu, dass viele Öko-Betriebe in Deutschland ihre Arbeit einstellen müssten – mit gravierenden Folgen für den gesamten Sektor. So rechneten Verarbeiter mit einem Rückgang der Öko-Milchmenge um bis zu 20 Prozent und Auswirkungen auch auf weitere Stufen der Wertschöpfungskette. Zudem würden die Betriebe nicht nur aus der Öko-Milcherzeugung, sondern in Gänze aus dem Ökolandbau aussteigen.

Hohes Tierschutzniveau auch auf alternativem Freigelände

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Öko-Betriebe grundsätzlich verpflichtet sind, Zugang zu Raufutter und zu sonstigem Freigelände in einem nicht überdachten Bereich zu gewährleisten. Daraus könne jedoch keine generelle Weidepflicht für Rinder abgeleitet werden. In bestimmten Fällen erlaube es der geltende Rechtsrahmen vielmehr, den Freigeländezugang über Laufhöfe umzusetzen. Auch durch den Zugang zu alternativem Freigelände werde ein hohes Tierschutzniveau erreicht – ebenso wie durch innovative, aufgelöste Stallkonzepte.

So appellieren Naturland und der Deutsche Bauernverband in Ihrem Brief an den Agrarminister: „Die Zulassung einer verfahrensoffenen, am Tierwohlziel orientierten Weiterentwicklung der Öko-Tierhaltungssysteme ist somit möglich und für die Zukunftsperspektiven der Öko-Tierhaltung ratsam“. Der mit der Umsetzung des Weidepapiers drohende Schaden für den deutschen Ökolandbau sei „unnötig und vermeidbar“. Denn es gebe „rechtskonforme Lösungswege innerhalb des bestehenden EU-Rechtsrahmens die den betroffenen Betrieben – anders als nur kurzfristig hilfreiche Übergangsfristen – eine langfristige Perspektive bieten“. 

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