„Tofu-Würstchen“, „Veggie-Burger“: Geht es nach dem Willen des Europäischen Parlaments, sollen solche Bezeichnungen für pflanzliche Fleischalternativen künftig nicht mehr zulässig sein. Am Mittwoch kamen Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten zusammen, um über ein Verbot zu verhandeln. Weil sich die Unterhändler nicht auf neue Vorgaben einigen konnten, wurde die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.
Das EU-Parlament hatte Anfang Oktober für das weitreichende Verbot votiert. Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ sollen demnach ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sein. Offiziell heißt es, Verbraucher könnten durch Bezeichnungen wie „Veggie-Wurst“ oder „Seitanschnitzel“ verwirrt werden. Branchenvertreter und Verbraucherschützer sehen das anders.
„Ein EU-Verbot von ‚Tofuwürstchen‘ oder ‚Seitanschnitzel‘ ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig. Minister Rainer muss diesen Unsinn in Brüssel stoppen“, erklärt Foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann. Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Verbraucherschutzorganisation kommt zu dem Schluss, dass die geplante Regelung eindeutig gegen europäisches Lebensmittelrecht verstoßen würde.
Gutachten: Keine rechtliche Grundlage für Verbote
Das Gutachten stützt sich auf die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sowie ein maßgebliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2024. Die Analyse fällt eindeutig aus: Für Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“, „Steak“ oder „Burger“ existieren keine rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen, die ausschließlich Fleisch vorbehalten wären.
Wörtlich heißt es im Gutachten: „Eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für vegane und vegetarische Fleischalternativen existiert derzeit weder unionsrechtlich noch nach deutschen Vorschriften.“ Zudem sei es laut EuGH unzulässig, Produktnamen pauschal zu verbieten, ohne klare alternative Begriffsdefinitionen festzuschreiben. Das Gutachten stellt klar: „Wörter wie Steak, Schnitzel, Wurst, Burger, Hamburger können [...] keine verkehrsübliche Bezeichnung [für Fleischprodukte] sein“, da Verbraucher diese längst auch mit pflanzlichen Alternativen verbinden.
Die Juristen kommen daher zu einem eindeutigen Ergebnis: „Der Verordnungsentwurf kann [...] allein auf die beschreibende Bezeichnung abstellen.“ Verbote einzelner Begriffe seien „nicht möglich“, da der EuGH entsprechende Einschränkungen in seinem Urteil 2024 ausdrücklich untersagt habe.
In der Praxis sehen sich die Verbraucher klar orientiert. Foodwatch verweist auf eine Forsa-Umfrage, nach der eine große Mehrheit ein Verbot ablehnt und sich nicht getäuscht fühlt. „Niemand kauft versehentlich Tofu-Würstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker“, so Methmann.
Regelungslücke nur im Milchsektor
Das Gutachten unterstreicht außerdem: Die einzige Kategorie, in der die EU tatsächlich klar definierte Produktbezeichnungen festgeschrieben hat, ist der Milchsektor. Daher heißen pflanzliche Alternativen heute „Hafer-Drink“ statt „Hafermilch“. Eine vergleichbare eindeutige Definition gibt es für Fleischbezeichnungen jedoch nicht – und genau daran scheitert der Vorschlag des Parlamentes.
Für Hersteller pflanzlicher Alternativen, darunter viele Bio-Hersteller, dürfte die Bewertung des Gutachtens Rückenwind bedeuten. Ein Verbot würde nicht nur Produktentwicklung und Marketing erschweren, sondern auch zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.
Das ganze Rechtsgutachten der Rechtsanwälte Geulen & Klinger lesen Sie hier.
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