Auf dem Weg zu einem staatlichen Tierwohllabel ist die Bundesregierung einen Schritt weiter. In seiner Sitzung am Mittwoch hat das Bundeskabinett das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz beschlossen. Nun startet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Mit der Tierhaltungskennzeichnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die Haltungsform, in der das Tier gehalten wurde, auf dem Lebensmittel nachvollziehen können. In einem ersten Schritt soll frisches unverarbeitetes Fleisch von Schweinen im Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelgroßhandel, an Bedientheken, in Fachgeschäften und im Onlinehandel gekennzeichnet werden, teilte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit.
Weitere Tierarten und Produkte sollen folgen. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem die Möglichkeit vor, dass auch Lebensmittel aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können.
Maßgeblich für die Kennzeichnung der Lebensmittel ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten „produktiven Lebensabschnittes“, bei Fleisch ist dies die Mast der Tiere. Die Kennzeichnung sieht fünf Haltungsformen vor:
- Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
- Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können etwa Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
- Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können.
- Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten.
- Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.
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