Restaurants, Bistros und Cafés, die Getränke und Speisen zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihren Kunden ab 2023 eine Mehrwegalternative zur Einwegverpackung anbieten. So sieht es eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die am Donnerstag vom Bundestag beschlossen wurde. Die wichtigsten Vorschriften im Überblick:
- Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in einer Einwegverpackung.
- Für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks müssen entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen.
- Die Mehrwegpflicht gilt auch für Lieferdienste.
- Die Mehrwegpflicht gilt nicht für kleine Verkaufsstellen in denen insgesamt höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und deren Ladenfläche nicht größer als 80 Quadratmeter ist. Sie müssen ihren Kunden aber ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter zu befüllen.
Durch die Maßnahmen soll der Verpackungsmüll in Deutschland reduziert werden. „Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-go-Bereich wirksam eindämmen“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD).
Darüber hinaus weitet der Gesetzgeber das Flaschenpfand aus: Ab 2022 ist ein Pfand auf alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen verpflichtend. Ausnahmen, die bislang etwa für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke galten, fallen damit weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.
25 Prozent Recycling-Anteil bei PET-Flaschen
Ab 2025 sollen PET-Einweggetränkeflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen, ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoffflaschen. Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten. Schulze: „Alte Getränkeflaschen aus Einwegplastik sind nicht bloß Abfall, sondern wertvoller Rohstoff für neue Flaschen. Wenn man sie sortenrein sammelt, wird das Recycling einfacher. Und mit einem Pfand wird auch das Sammeln leichter.“
Nach dem Beschluss des Bundestages muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch den Bundesrat passieren. Die meisten Vorschriften werden dann bereits am 3. Juli 2021 in Kraft treten. (kam)
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