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Europäischer Gerichtshof urteilt zu „Preis-Highlights“ von Aldi Süd

Preise kurzfristig zu erhöhen, um sie kurze Zeit später medienwirksam zu senken – dieser Trick soll ein Ende haben, fordert die Verbraucherzentrale. Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung die rechtliche Grundlage dafür geschaffen.

„Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage berechnet werden“ – das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte – zunächst vor einem deutschen Gericht – gegen Aldi Süd geklagt, weil der Discounter in einem Prospekt mit gestrichenen Preise geworben hatte, die sich nicht auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen, sondern auf den zuletzt geforderten höheren Preis. Den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage platzierte Aldi in einem deutlich kleiner gehaltenen Fußnotentext. 

Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, begrüßt die Entscheidung des EuGH. „Mit diesem Trick täuschte Aldi eine ernsthafte Preisreduzierung vor, tatsächlich dürfte jedoch der gestrichene Preis nur deshalb kurz zuvor heraufgesetzt worden sein, um anschließend mit einer attraktiven Preisreduzierung werben zu können“, erklärt Tausch. „Auf diese Weise wird der gute Wille des Gesetzgebers, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken, in sein Gegenteil verkehrt.“ 

Tausch hofft, dass mit dem Urteil die unzulässige Preisschaukelei, also das kurzfristige Anheben von Preisen, um sie wenig später wieder werbewirksam zu senken, endgültig beendet wird. Weitere Verfahren, in denen die Verbraucherzentrale gegen diese Praxis vorgeht, ruhen derzeit noch, weil die richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet wurde.

Von Düsseldorf nach Luxemburg

Dass das Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof ging, zeigt laut Cornelia Tausch, wie wichtig die Klärung dieser Frage für Verbrauchende sei, um für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben. Wie üblich gab der EuGH der Europäischen Kommission und den Mitgliedsstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme. Anders als das Landgericht Düsseldorf in seinem Vorlagebeschluss stellten sich die Kommission und die Mitgliedsstaaten, die eine Stellungnahme abgegeben haben, geschlossen hinter die Verbraucherzentrale. 

Nach der Entscheidung des EuGH wird nun das Landgericht Düsseldorf das Verfahren mit einem Urteil beenden – „aller Voraussicht nach zugunsten der Verbraucher:innen, die künftig deutlich mehr Transparenz erwarten können“, so Tausch. (juk)

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