Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten haben den gelben Mehlwurm als sicheres Lebensmittel eingestuft. Somit ist das Insekt als sogenanntes „Novel Food“ zugelassen. Für die ersten fünf Jahre gilt die Zulassung jedoch nur für das französische Unternehmen, das den Antrag gestellt hatte.
Den „Instinct Bio-Insektensnack“ auf der Basis von Insektenmehl aus biologisch gezüchteten Grillen gibt es in Bio-Märkten jedoch schon seit einigen Jahren. Naturland hat in einer Richtlinie bereits grundlegende Haltungsbedingungen für eine ökologische Insektenzucht definiert. Auch im konventionellen Handel gibt es schon seit Jahren einzelne Anbieter von Insekten-Lebensmitteln, wie Snack Insects. Eine Übersicht bietet das Portal Insektenwirtschaft (weiterführende Links siehe unten).
Insekten brauchen eine Zulassung
Das große öffentliche Medienecho, das diese ersten Anbieter hatten, erschreckte die Behörden. Deshalb stellte die EU-Kommission klar, dass Lebensmittel, die Insekten enthalten, ab Anfang 2018 in den Geltungsbereich der Novel Food Verordnung fallen und eine behördliche Zulassung brauchen. Eine Übergangsbestimmung sah vor, dass Insekten-Lebensmittel, die schon vor dem 01.01.2018 in der EU rechtmäßig als Lebensmittel im Verkehr waren, weiterhin vermarktet werden dürfen - wenn für sie bis 01.01.2019 ein Zulassungsantrag als neuartiges Lebensmittel gestellt wurde.
Rund ein Dutzend solcher Anträge liegen vor, darunter welche für die Europäische Wanderheuschrecke, Grillen, Mehlwürmer, Buffalowürmer oder die Larven der Schwarzen Soldatenfliege. Die eingereichten Dossiers müssen von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA begutachtet werden, was sehr lange dauert. Die EFSA muss bestätigen, dass das neue Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich ist. Bisher hat sie das nur für einen Antrag für den gelben Mehlwurm geschafft, der daraufhin seine Zulassung erhielt. Weitere drei Anträge für das gleiche Insekt warten noch auf Prüfung und Zulassung.
Monopol für fünf Jahre
Denn die jetzige Zulassung gilt nur für den französischen Hersteller, der sein Dossier bereits 2018 eingereicht hatte und begründet somit ein kurzzeitiges Monopol. „Da sich die Zulassung auf geschützte wissenschaftliche Daten stützt, gilt die Zulassung für die Dauer von fünf Jahren zunächst nur für das antragstellende französische Unternehmen.
Nach Ablauf dieser Zeit dürfen Wettbewerber, die sich auf die Zulassung berufen wollen, den gelben Mehlwurm auch ohne Erlaubnis des Antragstellers vermarkten“, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit. Es wies auch darauf hin, dass „der Verzehr des gelben Mehlwurms bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen“ könne. Das Etikett müsse daher einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaubmilben tragen.
Weiterführende Links
Naturland Richtlinien für ökologische Insektenzucht
Prüfungsanträge für neuartige Lebensmittel
Pressemitteilung BVL „Gelber Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zugelassen“
Instinct Insektensnack
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