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„Fit for Future“

EU will Öko-Verordnung vereinfachen: Was AöL und BÖLW jetzt fordern

EU-Agrar-Kommissar Christophe Hansen will die Regularien für den Bio-Sektor „fit für die Zukunft“ machen. Die Bio-Verbände AöL und BÖLW begrüßen die angekündigte Revision der EU-Öko-Verordnung – und haben dazu klare Vorstellungen.

Am European Organic Day hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen deutlich gemacht, dass er die EU-Öko-Verordnung 2018/848 zukunftsfest („fit for future“) machen möchte (siehe Info-Box am Textende). Bio bleibe der „Gold-Standard“ in der Landwirtschaft. Der Bio-Sektor brauche eine Vereinfachung der Regularien, ohne jedoch den hohen Qualitätsstandard zu verringern, erklärte Hansen. Um Bio-Landwirten für ihre Arbeit nötige Sicherheit und Stabilität zu geben, brauche es Klarheit. Es gelte nun, bis Jahresende einige wichtige Veränderungen herbeizuführen, so der EU-Kommissar.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (Aöl) begrüßen Hansens Aussagen. „Es ist gut, dass die EU-Kommission ihr Ziel, Bio als Leitbild für die europäische Landwirtschaft mit einem neuen Aktionsplan unterlegen will“, sagt die BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres. Es sei außerdem gut, die EU-Öko-Verordnung gezielt besser zu machen. „Ganz wichtig ist aber, und da wissen wir uns mit der Kommission einig: Bio darf nicht dereguliert werden! Wir stehen voll und ganz hinter den hohen Öko-Standards, staatlich kontrolliert und für jeden Verbraucher und jede Verbraucherin transparent nachvollziehbar. Unsere deutschen Bio-Verbände haben in Teilen sogar noch höhere Qualitätsstandards!“, teilte Andres mit. 

Für Anne Baumann, geschäftsführende Vorständin der AöL, bietet die angekündigte Revision der EU-Öko-Verordnung „die wichtige Gelegenheit, bestehende Unklarheiten und Schwächen in der Verordnung zu identifizieren und konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen“.

AöL: Unklarheiten und Schwächen beseitigen

Die AöL arbeitet derzeit an konkreten Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung. Eine Öffnung des Regelwerks soll laut des Verbands maßgeblich dazu beitragen, dieses zu vereinfachen, ohne eine Deregulierung herbeizuführen. 

Unter anderem plädiert die AöL für präzisere Kriterien, die dafür sorgen, dass auf Grund von Rückstandsfunden behördliche Untersuchungen eingeleitet werden. Laut der AöL-Rechtsexpertin Simone Gärtner schaffe das „mehr Rechtsklarheit und Praxisnähe bei der Anwendung der Verordnung“. 

Auch bei den Regelungen für Reinigungs- und Desinfektionsmittel sieht der Herstellerverband Überarbeitungsbedarf. Zudem sollte eine Verlängerung der Fristen für Importregelungen geprüft werden. „Die Frist für die Vereinbarung der Handelsabkommen bis Ende 2026 ist für viele Drittländer kaum realistisch“, erklärt AöL-Rechtsexpertin Johanna Stumpner. „Eine Verlängerung ist wichtig, um den internationalen Bio-Handel nicht zu gefährden.“ 

Vitamine und Mineralstoffe rein, Salz raus der Verordnung

Darüber hinaus setzt sich die AöL dafür ein, dass die „Anreicherung mit natürlicherweise nährstoffreichen Bio-Zutaten“ in der Bio-Verordnung eindeutig zugelassen wird. Anlass hierfür seien insbesondere rechtliche Unklarheiten infolge des sogenannten Herbaria-Urteils, teilte der Verband mit. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im September entschieden, dass ökologisch produzierte Lebensmittel kein EU-Bio-Siegel tragen dürfen, wenn ihnen Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt wurden, ohne dass dies unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Zudem möchte die Herstellervereinigung erreichen, dass Salz komplett aus dem Geltungsbereich der Bio-Verordnung gestrichen wird. Seit 1. Januar 2022 gehören „Meersalz und andere Salze für Lebensmittel und Futtermittel“ offiziell zu den Erzeugnissen, die unter die EU-Öko-Verordnung fallen. Allerdings sieht die Verordnung keine speziellen, europaweit einheitlichen Regeln für die Salzgewinnung vor, beispielsweise wie man Meersalz trocknet, welche Hilfsstoffe erlaubt sind oder welche Energieträger dafür genutzt werden dürfen.

Ein Vorschlag der EU-Kommission für genauere Regeln wurde 2023 vom Europäischen Parlament abgelehnt, weil er als zu einschränkend und diskriminierend galt. Ein Argument gegen eine Regelung in der Bio-Verordnung ist, dass die die Salzproduktion sehr vielfältig ist, und eine praktikable Regelung für alle Produzenten nur schwierig zu gestalten wäre. Befürworter eines Ausschlusses von Salz aus der Verordnung befürchten, dass es andernfalls zu Marktverzerrungen kommen könnte, wenn nur wenige Salzgewinnungsmethoden als „bio-konform“ angesehen werden könnten. 

EU-Initiative „Fit for Future“

EU-Agrar-Kommissar Christophe Hansen will die EU-Öko-Verordnung „fit for future“ machen. Bei dieser Ankündigung nahm er Bezug auf die EU-Initiative „Fit for Future (F4F)“. Vertreter von Behörden und Interessensgruppen überprüften zwischen 2021 und 2024 EU-Recht – unter anderem auch die Öko-Verordnung (EU) 2018/848 – auf Möglichkeiten zur Vereinfachung. Die AöL brachte in die Initiative nach eigener Aussage Vorschläge zur Öko-Verordnung ein, von denen einige in den Abschlussbericht der Kommission vom Oktober 2024 eingeflossen seien. Auf dieser Grundlage forderte Deutschland im EU-Agrarrat einen Aktionsplan zur Entlastung von Bio-Betrieben mit Fokus auf klarere Regeln und weniger Doppelkontrollen.

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