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„Veggie-Burger“ bleibt erlaubt

EU-Kompromiss

Der Streit um Namen für Fleischalternativen endet vorerst mit einem Kompromiss. Ein weitreichendes EU-Verbot ist gescheitert, Tier- und Fleischbezeichnungen sollen jedoch künftig eingeschränkt werden.

Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“, „Soja-Schnitzel“ oder „Tofu-Wurst“ dürfen in der Europäischen Union vorerst weiter verwendet werden. Darauf haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten am 5. März geeinigt.

Das ursprünglich geplante weitreichende Verbot solcher Begriffe wurde in den Verhandlungen deutlich eingeschränkt.
Nach dem erzielten Kompromiss bleiben allgemeine Bezeichnungen wie „Burger“, „Wurst“, „Steak“ oder „Schnitzel“ weiterhin zulässig, solange klar erkennbar ist, dass es sich um vegetarische oder vegane Produkte handelt. Künftig tabu sein sollen jedoch Begriffe, die sich direkt auf Tierarten oder bestimmte Fleischstücke beziehen, etwa „Hühnchen“, „Rind“, „Rippchen“, „Kotelett“ oder „Speck“. Parlament und Mitgliedstaaten müssen die Einigung noch formell annehmen.

Parlament wollte weitreichendes Namensverbot

Die Debatte um Namen für pflanzliche Fleischalternativen beschäftigt die EU seit Monaten. Das Europäische Parlament hatte im Herbst 2025 mehrheitlich dafür gestimmt, Bezeichnungen wie „Burger“, „Wurst“ oder „Schnitzel“ ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten. Befürworter argumentierten, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten besser vor möglichen Täuschungen geschützt werden und Landwirte dürften nicht benachteiligt werden.

Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, lehnten ein solches Verbot jedoch ab. Bundesagrarminister Alois Rainer warnte vor zusätzlichen Kosten und Bürokratie für Unternehmen. Auch Verbraucherorganisationen, Handelsunternehmen und Hersteller pflanzlicher Alternativprodukte sprachen sich gegen Einschränkungen aus. Branchenverbände befürchteten im Falle eines Verbots allein für Deutschland wirtschaftliche Schäden in dreistelliger Millionenhöhe.

Mit dem nun erzielten Kompromiss bleibt die Verwendung vieler gängiger Produktbezeichnungen vorerst erlaubt. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2027.

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EU-Regeln für Veggie-Produkte: Das Wichtigste auf einen Blick

Darf ein „Veggie-Burger“ in der EU weiterhin so heißen?

Ja. Nach einem Kompromiss zwischen Europäischem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten dürfen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“, „Soja-Schnitzel“ oder „Tofu-Wurst“ weiterhin verwendet werden. Ein ursprünglich geplantes weitreichendes Namensverbot wurde in den Verhandlungen deutlich abgeschwächt.

Welche Bezeichnungen für Fleischalternativen sollen künftig eingeschränkt werden?

Künftig sollen Begriffe tabu sein, die sich direkt auf Tierarten oder bestimmte Fleischstücke beziehen. Dazu zählen etwa „Hühnchen“, „Rind“, „Rippchen“, „Kotelett“ oder „Speck“.

Warum wollte das EU-Parlament Veggie-Bezeichnungen verbieten?

Befürworter eines Verbots argumentierten, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten besser vor möglicher Täuschung geschützt werden. Außerdem sollten Landwirte vor Wettbewerbsnachteilen durch Fleischalternativen geschützt werden.

Warum wurde das Verbot abgeschwächt?

Mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, lehnten ein weitreichendes Namensverbot ab. Auch Verbraucherorganisationen, Handelsunternehmen und Hersteller pflanzlicher Alternativprodukte warnten vor hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie.

Gilt die neue Regelung dauerhaft?

Nein. Die aktuelle Regelung gilt zunächst bis Ende 2027. Mit der nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dürfte sich die Politik erneut mit den Bezeichnungen für pflanzliche Fleischalternativen befassen.

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