Das Europäische Parlament hat der Deregulierung Neuer Genomischer Techniken (NGT) bei Pflanzen zugestimmt. Damit hat das Parlament seine finale Zustimmung zu dem im Trilog ausgehandelten Gesetzestext gegeben. Die neue Regelung soll den Umgang mit bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU verändern.
Laut dem Gesetzestext sollen gentechnisch veränderte Pflanzen in zwei Kategorien eingeteilt werden. Dabei sollen NGT-1-Pflanzen herkömmlichen Sorten gleichgestellt werden und von strengen Auflagen (wie Kennzeichnungspflichten und Risikoprüfungen) befreit werden. Auch eine verpflichtende Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel soll entfallen. Saatgut und anderes Vermehrungsmaterial sollen dagegen gekennzeichnet werden. NGT-Pflanzen der Kategorie 2 umfassen Pflanzen mit komplexeren genetischen Veränderungen. Diese sollen grundsätzlich weiter unter die bestehenden Gentechnikvorschriften fallen, etwa bei Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung.
Kritik aus der Bio-Branche
Aus der Bio-Branche kommt deutliche Kritik an der Abstimmung. Bioland bewertet die Entscheidung als „gravierenden politischen Fehlgriff mit weitreichenden negativen Folgen für Landwirtschaft, Züchtung und Verbraucherrechte“. Bioland-Präsident Jan Plagge sagte: „Das EU-Parlament hat heute eine falsche und folgenreiche Entscheidung getroffen. Statt Wahlfreiheit beim Einkauf von Lebensmitteln zu erhalten und die Ernährungs-Souveränität der Mitgliedsstaaten zu stärken, wurde der Weg für mehr Marktmacht weniger globaler Konzerne freigemacht.“
Besonders kritisch sieht Bioland die Patentfrage. Plagge warnte, große Unternehmen könnten künftig Patente auf Pflanzen und genetische Eigenschaften beanspruchen, „auch dann, wenn diese auf natürlichem oder konventionell gezüchtetem Material beruhen“. Als mögliche Folgen nennt Bioland steigende Lizenzkosten, wachsende Abhängigkeiten für bäuerliche Betriebe und Nachteile für kleine und mittelständische Züchter.
Auch Demeter kritisiert die Entscheidung des Parlaments. Der Verband sieht darin einen Bruch mit dem europäischen Vorsorgeprinzip und betont, die ökologische Landwirtschaft werde auch künftig ohne Gentechnik arbeiten. Jörg Hütter, politischer Sprecher von Demeter, erklärte: „Wir werden diesen Weg nicht mitgehen. Demeter bleibt sich treu: Wir arbeiten weiter ohne Gentechnik.“ Demeter fordert nun unter anderem klare Grenzen für Patente auf Pflanzen und Züchtungseigenschaften sowie Schutz- und Koexistenzmaßnahmen für die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft.
Der Europaabgeordnete und Bio-Landwirt Martin Häusling bezeichnete die Abstimmung als „schwarzen Tag“. Aus seiner Sicht werde das Vorsorgeprinzip „de facto ausgehebelt“. Der Grünen-Politiker kritisiert außerdem fehlende Vorgaben für Rückverfolgbarkeit und Monitoring der gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Feldern sowie den Verzicht auf eine verpflichtende Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel.
Der Beschluss war bereits im Vorfeld von Protesten begleitet worden. Am 16. Juni hatten Organisationen aus Landwirtschaft, Bio-Branche, Züchtung, Handel, Imkerei, Umwelt- und Verbraucherschutz zu einer Demonstration vor dem Europäischen Parlament in Straßburg aufgerufen.
Juristische Zweifel an der NGT-Verordnung
Auch rechtlich steht das Vorhaben in der Kritik. Ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC im Auftrag des BÖLW kam im März zu dem Schluss, dass die im Trilog geeinte Fassung der NGT-Verordnung gegen das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip und gegen Anforderungen des Cartagena-Protokolls zur UN-Biodiversitätskonvention verstoße. Das Gutachten bezog sich vor allem darauf, dass für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 zentrale Vorgaben des bisherigen Gentechnikrechts entfallen sollen.
Dass die Deregulierung neuer gentechnischer Verfahren auch andernorts juristisch umstritten ist, zeigte kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament ein Urteil aus Großbritannien: Der High Court of Justice erklärte dort eine Durchführungsverordnung zum britischen Gesetz über Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren für rechtswidrig. In Großbritannien werden diese Verfahren als „Precision Breeding“ bezeichnet.
Bioland fordert EU-Kommission, EU-Abgeordnete, Bundesregierung und Mitgliedstaaten nun auf, im weiteren Verfahren gegenzusteuern. Der Verband verlangt unter anderem eine wirksame Einschränkung von Patenten auf Pflanzen und den Schutz der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft. Demeter sieht ebenfalls die EU und die Bundesregierung in der Pflicht, verbleibende Spielräume zum Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu nutzen.
Die nun beschlossene Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, wird jedoch erst zwei Jahre später angewandt. Für diesen Zeitraum wären auch mögliche juristische Auseinandersetzungen noch offen. Im Vorfeld der Abstimmung hatte der EU-Abgeordnete Martin Häusling in einem Pressetermin darauf hingewiesen, dass Mitgliedstaaten gegen die Regelung klagen könnten. Entsprechende Verfahren würden zunächst vor nationalen Gerichten geführt und könnten anschließend dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden.
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