Die EU-Agrarminister stimmten auf ihrer Ratssitzung einstimmig dafür, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr auf den 1.1.2022 zu verschieben. Nachdem das EU-Parlament bereits Anfang Oktober zugestimmt hatte, ist die Verschiebung damit fix.
„Europas Bio-Bauern, -Herstellerinnen und Händlerinnen begrüßen das sehr“, kommentierte Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bio-Dachverbandes BÖLW, die Entscheidung. „Das Plus an Zeit wird dringend gebraucht, damit die genauen Bio-Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen gut und gründlich ausgearbeitet werden können“ sagte Röhrig. Der Puffer helfe auch den Betrieben der Branche, sich planvoll an das neue Recht anzupassen.
Die neue Öko-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Bis dahin wollten die Kommission und die Mitgliedsstaaten noch zahlreiche Detailvorgaben festlegen.
Im September hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, den Zeitpunkt der Anwendung auf den 1. Januar 2022 zu verschieben. Bis dahin gilt weiterhin das bisherige Bio-Recht. Die Verschiebung war notwendig geworden, weil der ohnehin schon ehrgeizige Zeitplan durch Verzögerungen aufgrund des Corona-Lockdowns nicht mehr einzuhalten war.
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