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EU-Öko-Verordnung

Verbände warnen vor „Bio-Bremse“

Der von der EU-Kommission vorgelegte Regelungsentwurf für die Tierhaltung stößt bei den Bio-Verbänden auf massiven Protest. Doch aufhalten können diese Pläne nur noch die Landwirtschaftsminister. Julia Klöckner hält sich einstweilen bedeckt.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Regelungsentwurf für die Tierhaltung stößt bei den Bio-Verbänden auf massiven Protest. Doch aufhalten können diese Pläne nur noch die Landwirtschaftsminister. Julia Klöckner hält sich einstweilen bedeckt.

Die von der Kommission geplanten Regelungen ändern mehrere Vorgaben für Ställe und sehen dafür kurze oder keine Übergangsfristen vor. Die Bio-Tierhalter hätten „bereits viel Geld in ihre Ställe investiert und sie so gebaut, wie die behördlichen Auflagen das gemäß der aktuellen Öko-Verordnung in Deutschland vorsehen“, argumentiert der BÖLW. Nun würden neue teure Umbauten notwendig, ohne das Tierwohl zu verbessern. Der Verband geht davon aus, dass die Tierbestände um ein Viertel zurückgehen, wenn die Regelungen so in Kraft treten.

Biokreis: Kommission hat Blick für die Realität verloren

„Gerade die Bauern und Bäuerinnen, die sich für eine möglichst artgerechte Tierhaltung engagieren, stünden vielfach vor dem wirtschaftlichen Aus“, schreibt der Verband Biokreis. Er wirft der EU-Kommission vor, sie habe den Blick für die Realität auf den Bio-Höfen verloren. Ihr Vorschlag „würde die Stallbau- und Haltungskonzepte der letzten 15 Jahre in Frage stellen“. Außerdem gäbe es für zukünftige Stallbauten „keinen Anreiz mehr, die für das Tierwohl wichtigen Mehrklimazonenställe für Geflügel zu bauen“.

Über 300 Kommentare an die Kommission

Auf der Kommentarseite der EU-Kommission teilen mehrere Organisationen die Bedenken der deutschen Bio-Branche:

  • Dänische Eiererzeuger
  • Irische Eiererzeuger
  • Nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium
  • Naturland-Berater Peter Manusch schreibt: „Wenn es Änderungen in den Stallvorgaben gibt, müssen diese entweder mit Bestandsschutz für bisherige zertifizierte Betrieb verbunden sein oder mit langen Übergangszeiten im Rahmen der Abschreibung (mind. 20 Jahre).“ Er weist auch auf die politischen Folgen der Regelung hin: „Die Bauern haben mit Vertrauen auf geltendes Recht gebaut und können jetzt nicht enttäuscht werden. Ein deutlicher Vertrauensverlust in EU-Gremien und in der Folge ein Zulauf von euroskeptischen Parteien wäre die klare Folge.“
  • Deutliche Worte gegenüber der Kommission fand auch Wolfram Dienel für den Deutschen Bauernverband: „Mit ihren starren, kleinkarierten Festlegungen wird die Durchführungsverordnung anti-innovativ sein und die Entwicklung der noch sehr kleinen ökologischen Tierproduktion so behindern, dass sie voraussichtlich in ihrer Nische bleiben wird.“

Landwirte beschreiben die Folgen

Eindringlich sind auch die zahlreichen Kommentare von Bio-Landwirten, die darstellen, welche Folgen die Regelung für sie hätte:

  • „Die Verordnung würde uns als zwanzigjähriger Biolandbetrieb so stark einschränken, dass wir in weiterer Planung keinen Sinn mehr sehen“, schreibt der in der Öko-Geflügelzucht stark engagierte Bioland Geflügelhof Bodden.
  • Ein Legehennenhalter teilt der Kommission mit, er habe vor zwei Jahren auf Bio umgestellt, und einen neuen Stall gebaut, mit Hilfe eines Kredits. „Dadurch, dass die Verandafläche nicht mehr für die nutzbare Stallfläche zur Verfügung stehen soll, könnten wir deutlich weniger Legehennen einstallen. Dies würde (für unseren kleinen Familienbetrieb) einen Umsatzeinbruch in Höhe von knapp 30.000 Euro ausmachen“, rechnet der Landwirt vor. Geld, das benötigt werde, um die Fixkosten des Stalls zu finanzieren. „Aus Sicht der Legehenne macht es keinen Unterschied, ob die Fläche als Veranda oder Warmstall zur Verfügung steht. Sie können frei wählen, ob sie lieber im Außenklima oder im Warmen sind.“
  • Ein Sauenhalter, der seinen Betrieb vor vier Jahren auf Bio umgestellt hat, schreibt, er könne nun diejenigen verstehen, die im davon abgeraten hätten, sich auf die EU-Öko-Verordnung langfristig[nbsp]– also mit baulichen Investitionen[nbsp]– zu verlassen. „Denn dadurch wird man abhängig von Zahlen, die andere festlegen[nbsp]– und bei entsprechender Laune auch wieder verändern[nbsp]– relativ egal, wie´s meinen Schweinen hier vor Ort ergeht.“ In vielen dieser Stellungnahmen findet sich eine klare Forderung: Bestandsschutz für diejenigen, die in Bio-Ställe nach den bisherigen Vorgaben investiert haben.

Jetzt sind die Mitgliedsstaaten dran

Ob diese Forderung bei der EU-Kommission Gehör findet, ist fraglich. Denn üblicherweise haben sich die Kommissions-Beamten ihre Meinung längst gebildet, bevor sie ihre Regelungsvorschläge zur Kommentierung veröffentlichen. „Das ist eher ein formaler Akt“, sagt jemand, der sich mit den Brüsseler Gepflogenheiten auskennt. Hinzu kommt, dass es bereits auf der BioFach im Februar 2019 Kritik an den damals schon im Groben bekannten Plänen der Kommission gab.

Ob die Regelungen so kommen, wie die Kommission sie will, hängt nun von den Mitgliedsstaaten ab. Denn sie müssen dem Vorschlag im zuständigen Ausschuss (Committee on Organic Production, COP) mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Der BÖLW setzt deshalb auf die Bundeslandwirtschaftsministerin: „Julia Klöckner muss in Brüssel jetzt die Bio-Bremse verhindern“, erklärt der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein. „Denn sonst passiert das Gegenteil dessen, was die Bundesregierung sich für die Zukunft des Ökolandbaus und des Bio-Rechts vorgenommen hat: verbesserte Bio-Regeln und das Ziel 20 Prozent Öko bis 2030.“

Keine klare Ansage aus dem Ministerium

bio-markt.info hat das Ministerium (BMEL) gefragt: „Wird das BMEL im COP diese Vorlagen der Kommission ablehnen und was wird das BMEL unternehmen, um die dafür notwendige qualifizierte Minderheit zu organisieren?" Die Antwort der Pressestelle: „Deutschland bringt sich in die Beratungen über die verschiedenen Dossiers intensiv und konstruktiv ein mit dem Ziel, den zukünftigen Rechtsrahmen in Konformität mit den Zielen und Regelungen der Grundverordnung praxistauglich zu gestalten. Zu dem besagten Verordnungsentwurf mit speziellen Regelungen zur Tierhaltung ist die Bundesregierung noch im Gespräch mit der Europäischen Kommission.“

Stellungnahmen von BÖLW und Biokreis

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