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Wird Bio jetzt unkomplizierter?

EU-Öko-Verordnung

Im Dezember hat die EU-Kommission Pläne zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung vorgelegt. Neben viel Zuspruch aus der Branche gibt es jedoch auch Kritik. Unsere Autorin hat die Details geprüft.

Weniger Bürokratie, klarere Regeln, mehr Praxisnähe: Das von der EU-Kommission geschnürte Änderungspaket adressiert einige Schwächen der EU-Öko-Verordnung. Dass nur vier Jahre nach Inkrafttreten der aktuellen Verordnung solch umfangreiche Änderungen auf den Weg gebracht werden, ist auf das sogenannte Herbaria-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückzuführen. 2024 bestätigte der EuGH den Vorwurf des bayrischen Unternehmens, dass die aktuellen Regeln zu Wettbewerbsnachteilen für europäische Firmen führen können. Das Urteil zwang die Kommission, die Verordnung anzupassen. Statt jedoch nur Bio-Importe besser zu regeln, nahm die Kommission die Situation zum Anlass, auch Änderungen in den Bereichen Zertifizierung, Kennzeichnung, Reinigung und Tierhaltung auf den Weg zu bringen.

Bio-Importe: mehr Zukunft und fairerer Wettbewerb

Drittländer mit gleichwertigen Bio-Standards sollen ihre Produkte bis 2036 weiterhin in die EU importieren dürfen. Ursprünglich sollte diese Regelung Ende 2026 auslaufen. Karin Wegner, BNN-Expertin für die EU-Öko-Verordnung, zeigt sich erleichtert: „Ohne diese Verlängerung wären ab Ende 2026 wichtige Bio-Importe faktisch unmöglich geworden.“ Gleichzeitig fordert sie, dass die zusätzliche Zeit genutzt werde, um tragfähige Anschlussregelungen zu schaffen. 

Das Herbaria-Urteil bringt jedoch Änderungen beim Labelling mit sich. Möchte ein Unternehmen aus einem anerkannten Drittland auf seinem Produkt das EU-Bio-Logo verwenden, muss es sicherstellen, dass alle europäischen Anforderungen erfüllt sind. Andernfalls dürfen seine Produkte nur das Bio-Logo des eigenen Landes tragen. Bei verarbeiteten Produkten bleibt etwas mehr Spielraum: Solange weniger als fünf Prozent der Bio-Zutaten aus einem anerkannten Drittland stammen, dürfen diese ohne Zusatzanforderungen das EU-Logo tragen.

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EU-Öko-Label

Bisher durften Bio-Produkte aus Drittländern mit als gleichwertig anerkannten Öko-Vorgaben trotz Abweichungen das EU-Bio-Label tragen. Dagegen hatte Herbaria geklagt und bekam nun vor dem Europäischen Gerichtshof recht.

Lockerungen bei Gruppenzertifizierungen

Seit Inkrafttreten der aktuellen EU-Bio-Verordnung wurde immer wieder scharf kritisiert, dass diese ökologisch wirtschaftenden Kleinbäuerinnen und Kleinbauern das Leben durch strenge Auflagen für Gruppenzertifizierungen unnötig erschwere. Die Kommission hat sich diese Kritik zu Herzen genommen. Die Umsatzgrenze von maximal 25.000 Euro Jahresumsatz pro Gruppenmitglied soll entfallen, die Flächenbegrenzung (derzeit fünf Hektar pro Mitglied) erhöht werden. Außerdem soll den Gruppen wieder mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Rechtsform eingeräumt werden. 

BNN und BÖLW befürworten, dass Kleinbauernkooperativen so wieder besseren Zugang zum EU-Bio-Markt ermöglicht wird. Jochen Neuendorff, Geschäftsführer der Öko-Kontrollstelle GfRS, kritisiert derweil die Detailversessenheit der Gruppenregelungen: „Das bewirkt das Gegenteil des Gewollten – Form schlägt Inhalt. Die Folgen sind absurd, etwa wenn Kleinbauern aufgrund willkürlicher Obergrenzen von maximal 3.000 Mitgliedern zu illegalen Betriebsteilungen gezwungen werden, obwohl sie gar keine Rechte an den Flächen haben. Stattdessen muss der Fokus endlich auf dem liegen, was wirklich zählt: ein funktionierendes internes Kontrollsystem“, sagt er.

Jochen Neuendorff, Geschäftsführer GfRS: „Der Fokus muss auf dem liegen, was wirklich zählt: ein funktionierendes internes Kontrollsystem.“

Tierhaltung: Lichtblick nur für Geflügel

Die geplanten Änderungen in der Tierhaltung lassen viele Rinder- und Schweinehaltende enttäuscht zurück. Sie hatten gehofft, dass die heftig umstrittene Weidepflicht und die Überdachungsvorschriften für Stall und Auslaufflächen gelockert würden. „Die derzeit praxisferne Auslegung durch die EU-Kommission gefährdet Investitionen, den Umbau hin zu tierwohlgerechteren Haltungsformen und damit die Ausbauziele des ökologischen Landbaus“, bemängeln die Verbände Bioland und Naturland in einer gemeinsamen Pressemitteilung. 

Besonders in Bayern ist der Unmut groß: Laut Bauernverband haben hier 2025 rund dreihundert Betriebe wegen der Weidepflicht auf konventionelle Bewirtschaftung rückumgestellt. „Mindestens noch einmal so viele Betriebe werden in den nächsten beiden Jahren folgen, wenn die EU-Kommission nicht gegensteuert“, befürchtet Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands. 

Geflügelhalter können hingegen aufatmen. Für Wachteln gibt es erstmals klare Bio-Regeln. Die Auslaufpflicht für junges Geflügel wurde so angepasst, dass die Tiere erst nach draußen müssen, wenn sie ausreichend befiedert sind. Zudem soll die Begrenzung der Gesamtbetriebsgröße auf 1.600 Quadratmeter künftig nur noch je Geflügelstall gelten.

Ausnahmen per Mengenbegrenzung geregelt

Kleine Läden, die unverpackte Bio-Ware direkt verkaufen, können unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zur Bio-Zertifizierung befreit werden. Die EU-Kommission will diese Bedingungen lockern, sodass mehr Läden davon profitieren können. Die Umsatzgrenze von 20.000 Euro soll entfallen, die maximale Verkaufsmenge von 5.000 Kilogramm angehoben werden. 

Dem BNN geht der Vorschlag nicht weit genug: Die Grenze sei auch mit 10.000 Kilogramm so niedrig angesetzt, dass sie in der Praxis kaum Wirkung entfalten würde. BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel sagt: „Der inhabergeführte Bio-Fachhandel steht massiv unter wirtschaftlichem Druck. Wenn Vielfalt, regionale Strukturen und resiliente Lieferketten politisch gewollt sind, braucht es hier deutlich weitergehende Entlastungen.“

Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des BÖLW: „Nur wenn die Pläne noch 2026 Gesetz werden, hat Bio eine Chance, Marktanteile auszubauen.“

Weniger Vorschriften bei Reinigung- und Desinfektion

Um die Verwendung umweltschädlicher Stoffe in der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu minimieren, hatte die aktuelle Verordnung vorgesehen, Zulassung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln für Bio-Verarbeitung und Lagerung gesetzlich zu regeln. Mit ihrem Änderungsvorschlag will die Kommission diesen Ansatz nun aufweichen und Bio-Betrieben erlauben, gängige Mittel zu verwenden. 

Der BÖLW begrüßt dies als bürokratische Entlastung, der BNN hingegen kritisiert den Vorschlag als fachlich unbefriedigend.

IFOAM und BÖLW drängen auf Tempo

Trotz einiger Kritikpunkte ernten die Änderungsvorschläge der Kommission in der Bio-Branche viel Zustimmung. Sowohl IFOAM Organics Europe als auch der BÖLW drängen nun darauf, dass die Änderungen rasch umgesetzt werden, um Bio-Betrieben mehr Stabilität und Rechtssicherheit zu geben. „Nur wenn die Pläne der Kommission noch 2026 Gesetz werden, hat Bio eine Chance, Marktanteile auszubauen und weitere Arbeitsplätze zu schaffen“, sagt Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des BÖLW.

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