- EU-Öko-Verordnung: Feinjustierung für Bio
- Düngemittel: Neue Vorgaben für Nährstoffkreisläufe
- GAP: Die Zukunft der Bio-Förderung
- Gentechnik: Transparenz und Koexistenz in Gefahr
- EmpCo: Neue Regeln für Umweltversprechen
- Entwaldungs-Verordnung: Mehr Transparenz
- Omnibus: Abbau von Bürokratie und Nachhaltigkeit?
Die Bio-Branche erlebt derzeit eine ungewöhnlich dichte Phase europäischer Gesetzgebung. Was in Brüssel entschieden wird, entsteht in einem politischen Umfeld, in dem Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit und Verbraucherwünsche gleichermaßen um Einfluss ringen. Mehrere Vorhaben, die verhandelt werden, könnten zentrale Bereiche der Öko-Lebensmittelwirtschaft grundlegend verändern.
Im Mittelpunkt stehen Reformen der EU-Öko-Verordnung sowie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die die Förderbedingungen für Bio-Landwirte neu ordnen wird. Parallel dazu gefährdet der Umgang mit neuen genomischen Techniken (NGT) Transparenz und die gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung. Hinzu kommen neue Lieferkettenregeln und Vorgaben zur Umweltkommunikation.
Der folgende Überblick stellt die wichtigsten Vorhaben vor und ordnet ihre Bedeutung für den Bio-Sektor ein.
EU-Öko-Verordnung: Feinjustierung für Bio
Die EU-Öko-Verordnung soll einfacher, weniger bürokratisch und praxisgerechter geregelt werden. Dazu hat die Europäische Kommission im Dezember 2025 Vorschläge für eine Neugestaltung der Öko-Basisverordnung (EU) 2018/8481 vorgelegt. Darin geht es um verschiedene rechtliche Änderungen in den Bereichen Bio-Importe, Zertifizierung, Kennzeichnung, Reinigung und Tierhaltung. Am Dienstag hat der Agrarausschuss im Europäischen Parlament darüber abgestimmt.
Der europäische Bio-Dachverband IFOAM Organics Europe äußerte sich positiv zu dem Ergebnis: „In einer Zeit, in der der Bio-Sektor dringend Rechtssicherheit benötigt, ist es ermutigend zu sehen, dass das Europäische Parlament die dringende Notwendigkeit eines raschen Abschlusses dieser Überarbeitung anerkennt“, sagte die neue Verbandspräsidentin Dóra Drexler. Ihr Kollege Eduardo Cuoco machte darauf aufmerksam, dass im Laufe der parlamentarischen Beratungen zwar einige Verbesserungen erzielt werden konnten, „doch bleiben mehrere wichtige Fragen ungelöst, und bestimmte Bestimmungen bergen die Gefahr, die strengen Vorschriften für Bio-Standards zu verwässern und die Grundprinzipien zu schwächen, auf denen der ökologische Landbau beruht“.
Martin Häusling, Grünen-Politiker und Europa-Abgeordneter, kritisierte, „dass im Mandat des Agrarausschusses die verpflichtende Weidehaltung infrage gestellt wird.“ Stattdessen wolle der Ausschuss „aufgrund des Drucks einiger konservativer Abgeordneter, die Weide durch sogenannte ,innovative Tierhaltungssysteme' ersetzen.“ Häusling warnt vor einer völligen Aushöhlung der hohen Standards bei der ökologischen Tierhaltung, weil der Vorschlag offenlasse, wie lange ein Tier in seinem Leben auf einem Biobetrieb Weidezugang erhalten muss.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) bezeichnete die geplanten Reformen der Öko-Verordnung im Januar als „gelungener und zeitlich ambitionierter Plan, um Bio zu stärken“. Gleichzeitig drängt der Verband jedoch auf eine schnelle Umsetzung, da der Bio-Markt sonst unter fehlender Rechtssicherheit leide. Noch vor Ende des Jahres 2026 wollen die EU-Institutionen eine Einigung erzielen, da die derzeitigen Vorschriften für den Import von Bio-Lebensmitteln am 31. Dezember 2026 auslaufen. Florentine Meinshausen vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) warnte in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ vor einem drohenden Zusammenbruch, falls die Verordnung nicht bis Jahresende geändert sei. Schlimmstenfalls könnte dann der Biohandel zwischen der EU und elf Drittländern – darunter USA, Argentinien und Indien – komplett zum Erliegen kommen.
Düngemittel: Neue Vorgaben für Nährstoffkreisläufe
Die jüngste Eskalation im Nahen Osten hat erneut Europas Abhängigkeit von globalen Düngemittelmärkten verdeutlicht. Denn ein erheblicher Teil des weltweiten Düngemittelhandels wird über die Straße von Hormus abgewickelt. Mit dem am 19. Mai 2026 vorgestellten Düngemittel-Aktionsplan reagiert die EU auf geopolitische Unsicherheiten und steigende Düngerpreise. Aus Reserven der GAP sollen zusätzliche Mittel für EU-Landwirte bereitgestellt werden. Auch niedrigere Importzölle für Düngemittel stehen zur Diskussion. Gleichzeitig will die EU den Einsatz organischer, biobasierter und recycelter Nährstoffe fördern.
Bio-Betriebe wirtschaften schon heute erfolgreich ohne künstlichen Stickstoffdünger. Entsprechend stößt der Plan in der Branche auf Kritik. So warnt der BÖLW, dass damit die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verlängert werde, statt sie zu überwinden. Darüber hinaus wirft Vorstandsvorsitzende Tina Andres der Kommission Greenwashing vor: Langfristig vermeintlich nachhaltige Dünger zu produzieren setze in Wirklichkeit darauf, vorhandene organische Dünger wie Gülle industriell aufzubereiten. Wirklich unabhängig mache hingegen mitunter der verstärkte Anbau von stickstoffsammelnden Pflanzen. „Die Steuermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik sollten Anreize schaffen zur Umstellung auf mehr Leguminosen und auf Ökolandbau“, fordert Andres.
GAP: Die Zukunft der Bio-Förderung
2028 beginnt eine neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dabei geht es um viel Geld: Das Budget umfasst knapp 400 Milliarden Euro. Bis dahin werden die Spielregeln der europäischen Agrarförderung neu definiert. Spannend wird, wer künftig welche Unterstützung erhält, welche Umweltleistungen honoriert werden und welchen Stellenwert die EU dem Ökolandbau insgesamt einräumen wird. Mit ihrem bisherigen Vorschlag möchte die Kommission nach eigenen Angaben die Agrarförderung einfacher, flexibler und nachhaltiger gestalten. In der Bio-Branche wächst jedoch die Sorge, dass die neuen Regeln den Ökolandbau benachteiligen könnten.
Bioland-Präsident Jan Plagge fordert daher eine GAP, die „die gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Bio-Betriebe anerkennt und weiterhin verlässlich bezahlt“. Wer als Betrieb nachhaltig wirtschafte, müsse davon auch anständig leben können. Eine vom BÖLW in Auftrag gegebene Studie hat jedoch ermittelt, dass Bund und Länder nach dem aktuell diskutierten GAP-Vorschlag 500 bis 700 Millionen Euro mehr zahlen müssten als bisher, um GAP-Mittel für den Ökolandbau abzurufen.
„Wenn Brüssel ausgerechnet bei der Öko-Förderung den Hahn stärker zudreht, ist das ein Affront gegenüber Verbraucherinnen und Steuerzahlern zugleich“, sagt Thomas Lang, Vorstand Landwirtschaft beim BÖLW. Um zu verhindern, dass die Förderungen gekürzt werden, fordert IFOAM Organics Europe ein „No-Backsliding“-Prinzip sowie eine feste Mittelbindung von 30 Prozent des GAP-Budgets für Agrarumweltmaßnahmen.
Gentechnik: Transparenz und Koexistenz in Gefahr
Mit den Trilogverhandlungen wurden am 17. Juni entscheidende Weichen für die Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT) gestellt. Künftig müssen NGT-1-Pflanzen – also solche, bei denen nur geringfügige gentechnische Veränderungen vorgenommen wurden, die theoretisch auch durch natürliche Mutation oder klassische Züchtung entstehen könnten – nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 gelten. Befürworter freuen sich auf Innovationspotenziale und schnellere Züchtungsfortschritte. Vertreter der Bio-Branche befürchten hingegen, dass nun Transparenz und gentechnikfreie Lebensmittelerzeugung unter Druck geraten.
Bioland-Präsident Jan Plagge kritisiert scharf, dass damit der Privatisierung genetischer Ressourcen Tür und Tor geöffnet werde: „Künftig können und werden große Unternehmen Patente auf Pflanzen und genetische Eigenschaften beanspruchen – auch dann, wenn diese auf natürlichem oder konventionell gezüchtetem Material beruhen“, warnt er. Der BÖLW bezeichnet die Deregulierung gar als rechtsbrechend, da sie das Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, mit Füßen trete. Gleichzeitig fördere sie ein Agrarsystem mit mehr Monokulturen und sei damit eine Gefahr für die Biodiversität. Trotzdem gibt sich der Verband selbstbewusst:
„Bio bleibt sich und seiner Kundschaft treu: Wir arbeiten weiter ohne Gentechnik!“, betont Vorstandsvorsitzende Tina Andres. Fraglich ist jedoch, inwiefern sich diese Entschlossenheit auf dem Acker umsetzen lässt – etwa wenn auf dem Nachbarfeld plötzlich gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. „Das Kontaminationsrisiko ist hier von Kultur zu Kultur unterschiedlich, sagt Dr. Freya Schäfer vom FiBL.
Mais, Zuckerrübe und Roggen seien besonders anfällig, weil sie große Mengen an Pollen produzieren und diesen über Wind oder Insekten auf andere Pflanzen übertragen. „Im Vergleich dazu sind Kartoffeln oder Tomaten weniger riskant, weil sie sich überwiegend selbst bestäuben oder vegetativ vermehrt werden“, so Schäfer.
EmpCo: Neue Regeln für Umweltversprechen
Mit der EmpCo-Richtlinie will die EU Verbraucherinnen und Verbrauchern ab September 2026 besser vor Greenwashing schützen. Ab dann müssen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nachweisbar sein. Nicht belegte Claims wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“, Klimaneutralitätsversprechen auf Basis von Kompensationsmaßnahmen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette und nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel können mit Bußgeldern geahndet werden.
Die EmpCo-Richtlinie bietet der Bio-Branche damit einerseits eine Chance, denn sie schafft bessere Voraussetzungen, um echte ökologische Leistungen von leeren Marketingversprechen abzugrenzen. Doch bis es soweit ist, ist viel zu tun. „Die neuen Vorgaben tangieren große Teile der alltäglichen Kommunikation unserer Mitglieder“, sagt Simone Gärtner, Expertin für Recht und Internationales bei der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL). Von Marken- und Produktnamen über Verpackungen bis zu Websites und sozialen Medien müssten Unternehmen sicherstellen, dass sie nicht mehr versprechen, als nach EmpCo-Vorgaben erlaubt ist.
Entwaldungs-Verordnung: Mehr Transparenz
Mit der Entwaldungs-Verordnung (EUDR) verschärft die EU die Rückverfolgbarkeit von sieben Rohstoffen, darunter Kaffee, Kakao und Palmöl. Für Mittel- und Großunternehmen soll die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026, für kleinere ab 30. Dezember 2027 gelten. Höchste Zeit, findet Europaparlamentarier Martin Häusling: „Gerade als rohstoffimportstarker Binnenmarkt trägt die EU eine besondere Verantwortung dafür, dass ihre Konsum- und Handelsstrukturen nicht immer weiter zur weltweiten Entwaldung beitragen.“ Die Umsetzung müsse klar strukturiert, praxisnah und fair erfolgen, so Häusling.
Genau hier schwächeln die Pläne der EU. Da bei allen Bio-Zertifizierungen bereits strenge Kontrollen stattfinden, sieht der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) die Gefahr, dass Unternehmen durch zusätzliche Nachweispflichten doppelt belastet und folglich im Wettbewerb benachteiligt werden. Außerdem könnten kleine Produzenten in den Herkunftsländern durch die umfangreichen Nachweispflichten aus europäischen Lieferketten gedrängt werden.
Omnibus: Abbau von Bürokratie und Nachhaltigkeit?
Omnibus: Abbau von Bürokratie und Nachhaltigkeit?
Mit mehreren Omnibus-Paketen will die EU Berichtspflichten, Kontrollen und Zulassungsverfahren vereinfachen. Zwei dieser Pakete stoßen in der Bio-Branche auf besonders heftige Kritik. So wird befürchtet, dass die im Omnibus I geplante Vereinfachung des europäischen Lieferkettengesetzes (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zulasten von Transparenz, Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeitszielen gehen könnte.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) kritisiert das Paket als verwässert: „Ein fatales Zeichen für die verantwortungsbewusst wirtschaftenden Unternehmen und die europäische Nachhaltigkeitsstrategie“, so Geschäftsführerin Katharina Reuter. „Wir hören immer wieder aus der Wirtschaft, dass der Omnibus mehr Schaden als Nutzen angerichtet hat.“ Der Anwendungsbeginn des CSDDD wurde inzwischen auf den 26. Juli 2029 verschoben. Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, müssen 2028 das erste Mal über das Geschäftsjahr 2027 berichten.
Auch der Food and Feed Safety Omnibus (Omnibus X), über den derzeit zwischen EU-Rat und Parlament verhandelt wird, sorgt für Kritik. Verbände warnen, dass die geplanten Vereinfachungen im Lebensmittel-, Futtermittel- und Pflanzenschutzrecht das Vorsorgeprinzip schwächen und Umwelt-, Verbraucher- sowie Gesundheitsstandards absenken. „Der Vorschlag der EU-Kommission würde die Pestizidpolitik um Jahrzehnte zurückwerfen“, sagt Alisa Hufsky, Fachreferentin des Bündnisses für eine enkeltaugliche Landwirtschaft. Sie fordert: „Statt Schutzstandards abzubauen, muss die EU endlich die bestehenden Lücken in Risikobewertung und Zulassung schließen, um Menschen und Ökosysteme wirksam zu schützen“.
Kommentare
Registrieren oder anmelden, um zu kommentieren.