Erst kürzlich hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vermeldet, dass die Nachfrage nach Förderungen im Rahmen der Öko-Regelungen (ÖR) – also jenen einjährigen Maßnahmen, durch die konventionelle wie Bio-Betriebe für freiwillige Umweltleistungen honoriert werden – im Laufe dieses Jahres bereits deutlich höher war als in 2023. Ab 2025 soll die EU-Agrarförderung im Rahmen des deutschen GAP-Strategieplans nun vereinfacht werden. Ziel des BMEL ist es, dass künftig noch mehr Landwirtinnen und Landwirte die ÖR beziehungsweise Eco-Schemes in Anspruch nehmen.
Dafür hat das BMEL am 2. August 2024 einen Änderungsantrag zum deutschen GAP-Strategieplan eingereicht. Zuvor hatte sich das Ministerium laut einer Pressemitteilung bereits informell mit der Europäischen Kommission verständigt. In dem Antrag finden sich neben Neuerungen bei den ÖR auch Änderungen zur Konditionalität und Direktzahlungen.
Unter anderem wurden folgende Anpassungen bei den ÖR beantragt:
- Verstärkung der Förderangebote zur freiwilligen Erbringung von Brachflächen,
- praxisgerechtere Anlage von Blühstreifen oder -flächen auf Ackerland,
- Berücksichtigung des „Beetweisen Gemüseanbaus“ bei der Anzahl der erforderlichen Hauptfruchtarten,
- Berücksichtigung von Mischkulturen von feinkörnigen und großkörnigen Leguminosen als unterschiedliche Hauptfruchtarten,
- Berücksichtigung der Arten Dam- und Rotwild bei der Berechnung der raufutterfressenden Großvieheinheiten,
- bei Verzicht auf die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wird auch der Anbau von Hirse und Pseudogetreide wie beispielsweise Amaranth, Quinoa oder Buchweizen gefördert.
„Die Erwartungen der Landwirtinnen und Landwirte lassen sich leicht zusammenfassen: Wer freiwillig mehr für die Umwelt leistet, braucht einen dafür passenden Rahmen“, erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Ophelia Nick. „Wir wollen es den Betrieben ermöglichen, nachhaltig und zukunftsfest zu wirtschaften. Dafür setzen wir weitere Anreize – und zwar so einfach und benutzerfreundlich wie möglich. Wir machen die Öko-Regelungen praxisgerechter und für die Betriebe einfacher umsetzbar“, so Nick.
Bevor die Änderungen ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten können, bedarf es dem BMEL zufolge noch der formalen Antragsgenehmigung durch die Europäische Kommission und der Zustimmung des Bundesrates.
Mehr Infos zu dem Antrag gibt es auf der Webseite des BMEL.
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