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EmpCo: Chancen für Bio-Unternehmen

Gesetzesänderung

Ab dem 27. September 2026 tritt die sogenannte EmpCo-Richtlinie in Kraft, die Verbraucher vor Greenwashing schützen soll. Das stellt auch Unternehmen der Bio-Branche vor Herausforderungen.

Die „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo-Richtline, soll ab dem 27. September 2026 Verbraucher vor Greenwashing-Marketing von Unternehmen schützen. Gleichzeitig soll echter ökologischer Fortschritt sichtbarer gemacht werden – wer nachhaltig wirtschaftet, soll das transparent belegen können. Damit soll das Vertrauen in nachhaltige Produkte gestärkt und eine bessere Vergleichbarkeit gegeben werden.

Untersagt sind ab September beispielsweise allgemeine und nicht nachgewiesene Claims wie „umweltfreundlich“, Werbung mit Klimakompensation (CO₂-neutral) ohne konkrete Reduktion und das Nutzen nicht zertifizierter Nachhaltigkeitssiegel. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der „Umweltaussage“. Sie beinhaltet jede Darstellung, die ausdrückt oder andeutet, dass von einem Produkt oder Unternehmen positive oder geringere Umweltauswirkungen ausgehen. Das betrifft neben Texten, Bildern und Farben auch Symbole und Markennamen. Eine grüne Farbgestaltung oder ein Firmenname mit ökologischem Bezug kann demnach eine Umweltaussage darstellen.

Unternehmen drohen hohe Bußgelder

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig durch anerkannte Studien oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Unternehmen, die gegen diese Richtlinie verstoßen, müssen ab September mit hohen Bußgeldern rechnen.

Bis zum 27. März 2026 hatten die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, die EmpCo-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen – in Deutschland werden die Vorgaben vor allem in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert. Das Gesetz soll dann am 27. September wirksam werden. 

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. (BNN) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das UWG keine Übergangsfrist vorsieht. Produkte, die sich am 27. September 2026 im Handel befinden und nicht EmpCo-konform sind, dürfen dann nicht mehr abverkauft werden.

Mehr Chancengleichheit für Bio-Unternehmen

Eike Mehlhop, Geschäftsführer der Allos Hof-Manufaktur, sieht in der EmpCo-Richtlinie „eine große Chance – wenn sie regulatorische Klarheit schafft, bestehende Zertifizierungen berücksichtigt und nachhaltiges Engagement nicht durch unnötige Bürokratie ausbremst“. Er begrüßt die neuen Vorgaben, da sie Transparenz, Verlässlichkeit und glaubwürdige Nachhaltigkeitsaussagen schaffen und Greenwashing eindämmen, indem sie klare Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen stellen.

Für Unternehmen, die seit Jahren nach anerkannten Bio-Standards arbeiten und transparent zertifizieren, schaffe die Richtlinie mehr Chancengleichheit und stärke diejenigen, die Nachhaltigkeit als verbindlichen Maßstab ihres Wirtschaftens verstehen.

„Entscheidend wird nun sein, dass die Vorgaben konsequent auf Biodiversität, Transparenz und resiliente Lieferketten einzahlen. Dafür braucht es klare, nachvollziehbare Kriterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie eine praxisnahe, rechtssichere und verhältnismäßige Umsetzung“, so Mehlhop.

Aktuell große personelle Mehrbelastung

Auch Judith Faller-Moog, Gründerin und Inhaberin von Bio Planète, befürwortet die schärferen Vorgaben und sieht sie als Unterstützung für ehrliche Bio-Kommunikation im Wettbewerb an. Allerdings sei die Realität ernüchternd: „Statt klarer Vorgaben erleben wir in der gesamten Lebensmittelbranche eine große Unsicherheit und viele Spekulationen, welche Aussagen, Siegel und Bilder eventuell als nicht-konform eingestuft werden könnten“, so Faller-Moog.

Aktuell sei die Richtlinie vor allem eine große personelle Mehrbelastung, da momentan jedes Detail der Kommunikation geprüft werde. „Wir sind aber auch überzeugt, dass es klare Botschaften am POS braucht, um Endverbrauchern eine bewusste Entscheidung für nachhaltigen Konsum zu ermöglichen. Dafür werden wir uns vehement einsetzen“, erklärt die Unternehmerin.

Regionalfenster sieht sich gut gerüstet

Der Regionalfenster e.V. sieht der Einführung der EmpCo-Richtlinie gelassen entgegen. Denn laut einem unabhängigen Rechtsgutachten erfüllt das Regionalfenster-System alle neuen Anforderungen an Transparenz und Glaubwürdigkeit bei Nachhaltigkeitssiegeln. Dies sind insbesondere ein zugängliches Zertifizierungssystem, öffentlich einsehbare Anforderungen, eine wirksame Kontrolle durch unabhängige Stellen und ein Sanktionsmechanismus bei Verstößen. 

Vor dem Hintergrund der EmpCo-Richtlinie reagiert die Regionalfenster Service GmbH mit einem neuen Angebot für Unternehmen der Ernährungswirtschaft, insbesondere für Hersteller, Handel, Außer-Haus-Verpfleger und Regionalinitiativen.

„Neben dem Regionalfenster als Goldstandard in der Kennzeichnung regionaler Produkte werden wir ein weiteres Herkunftssicherungssystem als multifunktionales Tool auch über die Grenzen der Regionalität hinaus anbieten“, kündigt Peter Klingmann, Geschäftsführer der Regionalfenster Service GmbH, an.

EmpCo: Do's and Don'ts

Konkret dürfen laut EmpCo folgende Siegel nicht mehr verwendet werden:

  • Von Unternehmen selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Überprüfung
  • Labels ohne echte Zertifizierung
  • Siegel ohne unabhängige Prüfung durch externe Dritte
  • Zertifizierungen mit intransparenten Vergabekriterien, die für Verbraucher und Verbraucherinnen nicht nachvollziehbar sind
  • Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „ökologisch“ ohne spezifischen Nachweis

Weiterhin verwendet werden dürfen:

  • Zertifizierungen mit anerkanntem System und objektiver Überprüfung durch Dritte – wie beispielsweise unser CSE-Standard (Certified Sustainable Economics)
  • Staatliche Siegel wie das EU-Umweltzeichen
  • Transparente, zugängliche Standards, deren Kriterien öffentlich einsehbar und nachvollziehbar sind
  • Auch Aussagen, die sich belegen lassen, bleiben erlaubt, wie beispielsweise: „100 Prozent Ökostrom in der Produktion“ oder „aus 68 Prozent nachwachsenden Rohstoffen“

Umfrage: Ernährungsindustrie verunsichert

Die konventionelle Ernährungsindustrie sieht sich indes sowohl vor operativen Herausforderungen wie auch vor erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken stehen. Das ergab eine Blitzumfrage der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) unter 130 Unternehmen.

Laut Pressemitteilung gaben 58 Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie ihre Verpackungen noch nicht abschließend anpassen können, da zentrale rechtliche Fragen weiterhin ungeklärt seien.

Probleme entstünden auch durch strukturelle Grenzen in Produktion und Logistik. Verpackungsmaterialien würden langfristig geplant und beschafft. In vielen Bereichen liege die Vorlaufzeiten bei 12 bis 24 Monaten. Insgesamt könnten so sehr lange Zeiträume zwischen Bestellung, Verwendung und Abverkauf entstehen. 

Vor diesem Hintergrund erwarten 35 Prozent der Unternehmen, dass ohne verlängerte Übergangs- oder Abverkaufsfristen erhebliche Mengen an Verpackungsmaterialien und/oder Produkten aus dem Markt genommen und vernichtet werden müssten. 

„Die EmpCo-Richtlinie bedarf der zielführenden Umsetzung. Unklare rechtliche Vorgaben treffen auf nicht umsetzbare Fristen in der Praxis. Das erhöht den Druck auf die Unternehmen erheblich und birgt die Gefahr von Fehlentwicklungen wie die Vernichtungen von einwandfreien Produkten und Verpackungsmaterialien, die weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll sind“, sagt Marcel Winter, Leiter des Brüsseler Büros der BVE.

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