Biohandel

Wissen. Was die Bio-Branche bewegt

Finanzielle Schieflage

„Das Schicksal der Superbiomarkt AG kann auch andere treffen“

Die Vielzahl an Krisen bringt etliche Unternehmen in finanzielle Nöte. Darunter auch Größen wie die Superbiomarkt AG. Wie Betriebe eine mögliche Insolvenz rechtzeitig erkennen und welche Rettungsoptionen sie haben.

Extrem gestiegene Kosten für Energie, Mieten und Lebensmittel setzen Einzelhändler zunehmend unter Druck. Der Mix aus immensen Preiserhöhungen und einer Zurückhaltung der Käufer hat bereits zu ersten Insolvenzen geführt, darunter auch Unternehmen aus dem Naturkostfach- und Reformwarenhandel sowie Unverpacktläden.

Zuletzt traf es den „Bio-Brotladen Schütze“. Das Unternehmen, das unter anderem auch Naturkostfachhändler beliefert, stellte Ende September den Betrieb seiner beiden Standorte in Braunschweig ein. Die Mehrkosten für Gas und Strom hätten zuletzt 20.000 Euro pro Monat verschlungen. Zuviel für eine Bäckerei, die ihr Brot nicht für elf oder zwölf Euro verkaufen könne, wie Geschäftsführerin Andrea Schütze der „Braunschweiger Zeitung“ sagte.

Mitte September hatte der Handelsverband Deutschland (HDE) Alarm geschlagen: „Der für die tägliche Versorgung der Bevölkerung unabdingbare Lebensmitteleinzelhandel, der zur kritischen Infrastruktur gehört, hat massiv unter dem aktuellen Kostenschock zu leiden“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. „Er ist im harten Wettbewerb nicht in der Lage, die exorbitant steigenden Energiekosten über die Endverbraucherpreise weiterzugeben.“ Selbst gesunde mittelständische und regional verwurzelte Bio-Unternehmen könnten dadurch in existenzielle Bedrängnis kommen, warnt der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN).

Das hat auch die Superbiomarkt AG zu spüren bekommen, einer der großen Bio-Supermarkt-Betreiber. „Vor allem bei Strom, aber auch bei Gas kamen insgesamt 1,5 Millionen Euro ungeplante Mehrkosten auf uns zu“, sagt Vorstand Michael Radau im Gespräch mit BioHandel. Hinzu kamen extreme Steigerungen der Mieten aufgrund der Indexsteigerungen, „aufs Jahr hochgerechnet insgesamt mindestens 500.000 Euro“. Gleichzeitig ließen sich die Anfang 2021 übernommenen Basic-Filialen in Nordrhein-Westfalen nur schlecht integrieren und waren nicht rentabel. Drei davon sind drei bereits geschlossen. „Das hat uns 2021 und 2022 jeweils nochmal eine Millionen Euro gekostet“, sagt Radau.

Zusätzlich musste die Superbiomarkt AG ein Darlehen und Warenlieferungen im Wert von einer Million Euro an eine als eigenständige GmbH geführte Filiale in Hamburg abschreiben, die insolvent ging. Hinzu kam der inflationsbedingte Kaufkraftverlust, der Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt zu den Bio-Eigenmarken der konventionellen Ketten greifen ließ statt zu Fachhandels-Bio. Die Superbiomärkte verzeichneten Radau zufolge Umsatzrückgänge zwischen sechs und 14 Prozent. All das zusammen konnte das Unternehmen nicht aus eigener Kraft stemmen, weshalb es sich im Sommer in ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung gerettet hat.

Vier Anzeichen für eine drohende Insolvenz

Um das Ruder in einer finanziellen Notsituation wieder herum zu reißen, helfen grob drei Insolvenzverfahren: die Regelinsolvenz, das Verfahren in Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Erste Anzeichen für eine drohende Insolvenz sind laut des „Bundesverband Selbständige in der Offensive“ (Sido), der Selbstständige und Freiberufler bei Unternehmenskrisen berät:

  • Wenn sich die Liquiditätslage im Unternehmen über einen längeren Zeitraum stetig verschlechtert.
  • Wenn aus den laufenden Umsätzen zunehmend Rechnungen aus den Vormonaten bereinigt werden.
  • Oder wenn das Unternehmen nur noch mithilfe von Darlehen oder Krediten zahlungsfähig bleibt.
  • Ernste Zeichen für eine drohende Insolvenz sind in diesem Zusammenhang auch hohe Rückstände bei Sozial- oder Finanzkassen. Hier droht ein Insolvenzantrag seitens der Kassen.


Bei allen drei Insolvenzverfahren ist stets das Ziel, die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wieder herzustellen oder, falls das nicht mehr möglich ist, die Situation geordnet abzuwickeln. Firmen, die als juristische Personen gelten – etwa die GmbH, AG oder UG – sind gesetzlich verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen: bei Zahlungsunfähigkeit binnen drei Wochen und bei Überschuldung (s. Kasten) binnen sechs Wochen.

Damit soll verhindert werden, dass es auch bei deren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern zu größeren finanziellen Problemen kommt und so eine Insolvenzlawine losbricht. Keinen Antrag stellen müssen Privatpersonen, Einzelunternehmen, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie die OHG, GbR oder die KG, wenn dort mit Privatvermögen gehaftet wird. Eine Strafe für Insolvenzverschleppung sieht das Gesetz demnach für sie nicht vor.

Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens


Zahlungsunfähigkeit
Ein Schuldner gilt gemäß Insolvenzordnung als zahlungsunfähig, wenn er fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. In der Regel ist eine Zahlungsunfähigkeit gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

Drohende Zahlungsunfähigkeit
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.

Überschuldung (nur bei juristischen Personen)
Von einer Überschuldung geht man aus, wenn das Vermögen des Schuldners nicht mehr die bestehenden Verbindlichkeiten deckt und es unwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen in den nächsten zwölf Monaten fortgeführt werden kann.

Es gibt günstige und teure Insolvenzverfahren

Was für ein Insolvenzverfahren spricht: Es verschafft den Unternehmen finanzielle Luft. Beispielsweise übernimmt die Bundesagentur für Arbeit in dieser Zeit für drei Monate die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem können Betriebe beantragen, dass Lieferanten und Partner nicht die Bezahlung ihrer Leistungen vollstrecken können. Offene Rechnungen, die vor Verfahrensbeginn eingegangen sind, wandern stattdessen in eine Insolvenzmasse. Aus diesem pfändbaren Vermögen werden die Gläubiger später bedient. Außerdem ist es für Unternehmen in einem Insolvenzverfahren einfacher, Verträge zu kündigen oder Bereiche umzustrukturieren.

„Die meisten Insolvenzverfahren laufen im Rahmen der Regelinsolvenz ab“, sagt der Sido-Vorsitzende Johannes von Sengbusch. Hauptgrund hierfür seien vor allem die vergleichsweise einfache Antragsstellung und die geringen Kosten, die für kleine Unternehmen zwischen 1.800 und 3.600 Euro lägen. Laut von Sengbusch bestünden aber auch hier gute Sanierungschancen, wenn das Unternehmen im Kern noch gesund ist.

Die anderen beiden Verfahren sind wesentlich aufwendiger aufgrund rechtlicher Antragsvoraussetzungen, der Komplexität der Verfahrensführung und weil meist ein externer Berater hinzugezogen werden muss. Das macht sich auch finanziell bemerkbar: „Vor allem wenn das Unternehmen über keine fachliche Kompetenz beim Thema Insolvenz verfügt und deshalb externe Beratung in Anspruch nehmen muss, sind die Kosten bei kleinen Unternehmen für Einleitung und Durchführung eines Schutzschirmverfahrens mit der Pflicht zur Ausarbeitung und Vorlage eines Insolvenzplans kaum unter 16.000 Euro und bei größeren Unternehmen auch weit höher anzusetzen“, sagt von Sengbusch.

Superbiomarkt hat rechtzeitig reagiert

Radau bestätigt, dass der gesamte Prozess sehr aufwändig und kostenintensiv ist. Dafür sind Verfahren in Eigenverwaltung, wie das Schutzschirmverfahren, mit Vorteilen verbunden: Anders als bei der Regelinsolvenz muss die Geschäftsführung hier nicht die Kontrolle und Finanzhoheit über ihren in Schieflage geratenen Betrieb an einen externen Insolvenzverwalter abgeben. Stattdessen bekommt sie einen sogenannten Sachwalter zur Seite gestellt, der den Sanierungsprozess zwar beaufsichtigt, aber nicht in das operative Geschäft eingreift.

Dass die Superbiomarkt AG ein Schutzschirmverfahren einleiten konnte, liegt auch daran, dass das Unternehmen eine dafür wichtige Voraussetzung erfüllte: Es war noch nicht zahlungsunfähig. Das wiederum begründet Michael Radau mit Kontrollinstanzen, die rechtzeitig gegriffen hätten. „Wir haben intern ein straffes Controlling aufgebaut, inklusive Liquiditätsplanung und Prognose, was innerhalb der nächsten zwölf Monate auf uns zukommen könnte“, sagt Radau.

„Das Wichtigste ist, dass man sich eingesteht, hier läuft was falsch.“

Michael Radau, Vorstand Superbiomarkt AG

Bereits im März hätten Mitarbeiter aus dem Finanzwesen und Controlling die rote Flagge gehisst: „Wenn wir so weitermachen wie bisher, werden wir spätestens Anfang Herbst eine Zahlungsunfähigkeit haben“, lautete ihre Warnung. „Wir hatten damals weniger ein Liquiditätsproblem als vielmehr ein Ertragsproblem“, sagt Radau.

Er kontaktierte einen Restrukturierungs- und Sanierungsexperten, der den Befund bestätigte und mit dem er gemeinsam die notwendigen Schritte zur Rettung des Bio-Filialisten ausarbeitete. Sein Rat an Unternehmen in schwierigem Fahrwasser: „Schaut euch ehrlich die Sachen an. Und holt euch Experten dazu, die euch klipp und klar sagen, was im Argen liegt“, sagt Radau. „Das Wichtigste ist, dass man sich eingesteht, hier läuft was falsch.“

Auch Johannes von Sengbusch rät dazu, in einer angespannten Liquiditätskrise die Unternehmenszahlen nüchtern zu betrachten. Der Impuls, sich externe Hilfe zu suchen, komme oftmals von Dritten, beispielsweise der Hausbank oder aus dem Familienkreis. „Das Problem ist, den Zeitpunkt zu erkennen, an dem eine externe Betrachtung der bestehenden Unternehmenssituation nicht als Einmischung in die eigene Unternehmensführung empfunden wird“, so der Experte. Darauf aufbauend sollte entschieden werden, ob eine Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch realistisch oder eine Sanierung mittels eines Insolvenzverfahrens geboten ist.

Superbiomarkt-Filialen stehen auf dem Prüfstand

Um unter den Schutzschirm zu kommen, mussten Radau und sein Team ein unabhängiges Gutachten gemäß Paragraf 270d der Insolvenzordnung beim Amtsgericht Münster einreichen, das unter anderem die Sanierungsfähigkeit der Superbiomarkt AG attestierte. „Zwischen Erkennen der Lage, dass wir etwas tun müssen, bis zum grünen Licht für das Schutzschirmverfahren hat es vier Monate gedauert“, sagt Radau.

Aktuell arbeiten er und sein Team gemeinsam mit dem Sachwalter an einem Sanierungsplan. Bis Ende Oktober haben sie dafür Zeit. Danach mündet das Schutzschirmverfahren in das eigentliche Verfahren, ab dem der Bio-Filialist seine Mitarbeiter wieder selbst bezahlen muss. Im Hauptverfahren muss das Amtsgericht den Plan akzeptieren. Wenn dies anschließend mit großer Wahrscheinlichkeit auch die Gläubiger tun, in dem sie bereit sind, auf einen relevanten Teil ihrer Forderungen zu verzichten, hat sich der Bio-Pionier erfolgreich saniert.

„Im Grunde ist es nie zu spät, sich externen Rat zu suchen.“

Johannes von Sengbusch, Vorsitzender des Bundesverband Selbständige in der Offensive

Um wieder auf Kurs zu kommen, will die Bio-Kette im Rahmen des Sanierungsplans „sämtliche Filialen unter intensive Beobachtung nehmen und am Ende nur noch Märkte betreiben, die mindestens auf ein positives Ebitda kommen“, sagt Radau. Von den zuletzt 30 Läden seien das vor der Schieflage rund 23 gewesen. „Wir sind aktuell dabei, hierfür Wege und Maßnahmen zu finden“, sagt Radau.

Zudem stehe eine „Anpassung der Kosten in der Zentrale“ an. „Wir haben sehr intensiv expandiert – auch personell. Das haben wir erstmal gestoppt“, erklärt der Vorstand. Das müsse man sich nun alles im Detail anschauen. Als Konsequenz hat sich Superbiomarkt bereits von seiner Expansionsverantwortlichen getrennt.

Intern und extern gab es viel Unterstützung

Die Unterstützung für die Sanierung ist Radau zufolge groß: „Die allermeisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit Verständnis reagiert“. Auch von außen habe es Solidaritäts- und Hilfsbekundungen gegeben. „Ein Logistiker, mit dem wir schon lange zusammenarbeiten, hat uns bis Ende des Jahres fünf Prozent Rabatt auf alle Rechnungen gegeben“, sagt Radau. „Auch Mietreduzierungen wurden uns angeboten.“ Es seien aber auch einige wenige Lieferanten abgesprungen.

Für diese Jahr rechnet Radau mit etwa 83 Millionen Euro Umsatz, rund 17 Millionen Euro mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019. „Das hängt aber in hohem Maße davon ab, was in den kommenden Monaten passiert, zum Beispiel ob es zu weiteren Filial-Schließungen kommen wird.“

Auch mit den vier Entlastungspaketen der Bundesregierung inklusive Gas- und Strompreisbremse, die zusammen rund 300 Milliarden Euro schwer sind, wird für viele Betriebe die Lage weiterhin mindestens angespannt bleiben. „Die Befürchtung, dass unser Schicksal auch andere Unternehmen ereilt, halte ich nicht für unrealistisch“, sagt Radau. Die gute Nachricht: „Im Grunde ist es nie zu spät, sich externen Rat zu suchen", sagt von Sengbusch. „Allenfalls sind die Handlungsoptionen mitunter eingeschränkt.“

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