Zum ersten Treffen des Agrar- und Fischereirats in diesem Jahr hatte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, am Montag ein Thema auf die Agenda gebracht: Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war auf Initiative von Deutschland hin das Thema Bürokratieabbau im EU-Öko-Recht auf die Tagesordnung gesetzt worden.
Deutschland fordert die Kommission auf, das bestehende Öko-Recht zu vereinfachen und den regulatorischen Aufwand zu verringern. Dazu sagte Cem Özdemir vor der Veranstaltung: „Ich will weniger überflüssige Bürokratie für unsere Höfe – und das gilt besonders für unsere Bio-Bauern. Die Komplexität der EU-Bio-Verordnung, umfangreiche Dokumentationspflichten und oft kurze Anpassungsfristen halten viele von der Umstellung auf Bio ab. Die Kommission sollte jetzt den Weg ebnen für Vereinfachungen und weniger Verwaltungsaufwand – hier liegt ein großer Hebel für mehr Bio.“
Im Oktober hatte die von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe „Fit for Future“ mit Vertretern aus allen EU-Mitgliedsstaaten Empfehlungen zur Vereinfachung des EU-Rechts an die Kommission übergeben. Darunter auch Forderungen zur Modernisierung des Regelwerks für die Bio-Produktion und die Auszeichnung von Bio-Produkten.
BÖLW fordert Entschlackung – „damit Bio-Hersteller nicht die Lust verlieren“
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt diese Initiative zur Verbesserung der EU-Regeln für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft, die neben Deutschland von insgesamt 16 weiteren EU-Mitgliedsstaaten in den Agrarrat eingebracht wurde.
Gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium hatte der Spitzenverband BÖLW Ende 2024 Forderungen priorisiert und Kernforderungen formuliert, unter anderem für eine Vereinfachung der GAP-Anträge für Öko-Höfe. Deutschland hatte laut BÖLW wesentliche Forderungen aufgegriffen und anderen Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, sich einer Initiative zur Vereinfachung des EU-Öko-Recht anzuschließen.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbandes, kommentiert: „Wie wichtig es ist, die EU-Öko-Verordnung zu entschlacken, zeigt sich daran, dass sich 16 Mitgliedsstaaten den Forderungen Deutschlands angeschlossen haben. Damit werden wichtige Anliegen des BÖLW aufgegriffen, um es Bio-Unternehmen einfacher zu machen.“
Damit Landwirtinnen und Landwirte auf Bio umsteigen und bei Bio bleiben und „damit Bio-Hersteller nicht die Lust an natürlichen Rezepturen und schonenden Produktionsweisen verlieren“, müsse die EU-Öko-Verordnung und ihre rechtliche Auslegung klarer, transparenter und flexibler werden, forderte Röhrig. „Die EU-Kommission muss sich für die konkreten Bedürfnisse der Praxis an guten Regelungen öffnen, sonst bleiben die Ziele des Green Deals Makulatur – mit all den Folgen, die ein Scheitern für das Wohl von Tier, Mensch, Natur und Klima bedeutet. Wir fordern Agrarkommissar Christophe Hansen auf, die Bitte der 17 Mitgliedsstaaten zügig aufzugreifen und das EU-Recht von überflüssigen, doppeldeutigen und missverständlichen Regeln zu befreien.“
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