Die Europäische Kommission hat die Prüfung der Zulassungsanträge von Produkten mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) als neuartige Lebensmittel (Novel Food) wiederaufgenommen. Ausschlaggebend war ein Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19. November, wonach der aus der Hanfpflanze extrahierte Wirkstoff Cannabidiol nicht als Suchtstoff einzustufen ist. CBD-haltige Produkte könnten daher als Lebensmittel durchgehen, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben.
Damit CBD-Produkte als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden können, ist eine EU-weite Zulassung als Novel Food notwendig. Der Europäischen Kommission liegen laut einer Mitteilung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) derzeit über 50 Anträge vor, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
„Auch wenn mancherorts zu lesen ist, CBD-Produkte könnten jetzt legal als Lebensmittel verkauft werden, so trifft dies unserer Einschätzung nach nicht zu. Wir warten das Ergebnis der Prüfung der Europäischen Kommission ab“, sagt BVL-Präsident Friedel Cramer. „Solche Aussagen sind einfach nur viel Lärm um nichts.“
Bis zum Abschluss der Prüfung bleibt offen, ob CBD-haltige Produkte künftig als Lebensmittel oder doch als Arzneimittel einzustufen sind. Berücksichtigt würden dabei laut BVL-Informationen auch die jeweilige Menge an Cannabidiol. (kam)
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