Deutsche Unternehmen stehen seit Jahren immer wieder in der Kritik, weil entlang ihrer Lieferketten Menschenrechte verletzt werden. Etwa durch Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, Hungerlöhne in Textilfabriken oder Vertreibungen für Palmölpflanzungen.
Zahlreiche Organisationen fordern deshalb ein Lieferkettengesetz, dass die Unternehmen dazu verpflichten soll, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren und Verletzungen abzustellen. Ihr Druck führte dazu, dass die Bundesregierung 2016 einen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedete.
Er setzte – um ein Lieferkettengesetz zu vermeiden – auf freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft. Allerdings sah er ein Monitoring vor: Bis 2020 sollten mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen „Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben“. Die Minister Heil und Müller stellten nun die Ergebnisse dieses Monitorings vor.
"Freiwilligkeit reicht nicht aus"
Gerade einmal 22 Prozent der befragten Unternehmen hatten die
Empfehlungen umgesetzt. „Dass Freiwilligkeit nicht ausreicht, zeigen die
Ergebnisse unserer Umfrage. Wir brauchen ein nationales Gesetz, um für
fairen Wettbewerb zu sorgen“, kommentierte Minister Heil die Ergebnisse.
Gerd Müller nannte die Ergbnisse enttäuschend. Um „ökologische und soziale Mindeststandards zu sichern, brauchen wir jetzt einen gesetzlichen Rahmen, so wie im Koalitionsvertrag festgelegt“. Dort heißt es für den Fall, „dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“
Johanna Kusch, Sprecherin des Bündnisses Initiative Lieferkettengesetz, bezeichnete das Ergebnis des Moniotorings als einen „Offenbarungseid“. Es zeige, „den Stellenwert, den Menschenrechte bei den meisten deutschen Unternehmen haben“. Sie machte deutlich, dass ein Lieferkettengesetz auch klare Haftungsregeln enthalten müsse sonst bleibe es ein Papiertiger. „Wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat und deswegen ein Schaden eintritt, dann muss das Unternehmen dafür gerade stehen“, sagte Kusch.
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