Das Bundeskartellamt hat der Übernahme von großen Teilen des osthessischen Lebensmittelhändlers Tegut durch Edeka nicht zugestimmt. Die Genossenschaft Migros Zürich hatte im März angekündigt, sich aus dem deutschen Markt zurückzuziehen und Tegut in Teilen an Edeka zu verkaufen. Der Verkauf sollte 202 Tegut-Lebensmittelmärkte, 41 automatisierte Teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei sowie das Logistikzentrum im osthessischen Michelsrombach umfassen.
In einer Bekanntmachung des Bundeskartellamts heißt es nun: „Nach der vorläufigen Bewertung bestehen gegen den angemeldeten Zusammenschluss in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche wettbewerbliche Bedenken. Die bislang von Edeka angebotenen Zusagen reichen nach vorläufiger Einschätzung nicht aus, um diese vollständig auszuräumen.“ Der Zusammenschluss könnte regional „auf einer Reihe von Absatzmärkten erhebliche Wettbewerbsprobleme aufwerfen“. Das Amt bezieht sich hier nach eigener Aussage auf 37 regionale Markträume, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg.
„Auf Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe sowie Aldi entfallen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel.“
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Ermittlungen bestätigen, dass der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland von den vier großen Handelskonzernen – Edeka, Rewe, der Schwarz-Gruppe (Lidl/Kaufland) sowie Aldi (Aldi Nord/Aldi Süd) – geprägt wird, auf die zusammen inzwischen mehr als 90 Prozent der Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel entfallen.“
Allein diese hohe Konzentration reiche kartellrechtlich aber nicht aus, um einen Zusammenschluss zu untersagen. Auch lasse sich daraus allein nicht ableiten, „dass die vier großen Handelskonzerne den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland kollektiv beherrschen“. Dafür müsste insbesondere festgestellt werden können, dass zwischen den vier großen Handelskonzernen kein wirksamer Wettbewerb besteht. „Trotz (...) einer intensiven Wettbewerberbeobachtung haben die Ermittlungen hierfür keine Anhaltspunkte ergeben“, sagt Mundt weiter. Eine abschließende Entscheidung sei damit aber nicht getroffen.
Mundt betont. „Unsere Aufgabe ist es, den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen. Für die Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, wie zum Beispiel Beschäftigungseffekte, sieht das Gesetz gesonderte Verfahren vor.“
Auch Rewe hat Interesse
Die Rewe Group hatte ebenfalls angekündigt, rund 40 Märkte ins Rewe-Vertriebsnetz zu integrieren. Einige der Märkte sollen von der Rewe-Tochter Penny betrieben werden. Die Genehmigung durch das Bundeskartellamt steht noch aus.
Bereits im Juni wurde hingegen die Übernahme von 36 Filialen in Hessen, Thüringen und Nordbayern durch den Lebensmitteleinzelhändler Tante Enso aus Bremen genehmigt.
So prüft das Bundeskartellamt
Im Hauptprüfverfahren hat das Bundeskartellamt die Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Lebensmitteleinzelhandel umfassend untersucht.
- Das Bundeskartellamt prüft Zusammenschlüsse im Lebensmitteleinzelhandel nach eigenen Angaben aus zwei Blickwinkeln: „Zum einen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden, zum anderen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Hersteller und Lieferanten.“ Für Verbraucherinnen und Verbraucher finde Wettbewerb vor allem vor Ort statt. Deshalb untersucht das Bundeskartellamt, ob sich durch den Zusammenschluss die Auswahlmöglichkeiten und der Wettbewerb in den jeweiligen Einzugsgebieten der Märkte erheblich verschlechtern würden.
- Ebenso wurden die Auswirkungen auf die Beschaffungsmärkte untersucht. Hierzu hat das Bundeskartellamt nach eigener Auskunft die Struktur dieser Märkte analysiert, neun ausgewählte Produktgruppen vertieft untersucht und rund 150 Hersteller und Lieferanten befragt.
- Unternehmen können im Hauptprüfverfahren Zusagen anbieten, um wettbewerbliche Bedenken auszuräumen, etwa indem einzelne Standorte vom Erwerb ausgenommen oder an unabhängige Wettbewerber veräußert werden. Edeka hatte ein erstes Zusagenangebot eingereicht und einem Bericht der Lebensmittelzeitung zufolge angekündigt, auf neun Standorte zu verzichten. Dieses Angebot hat die Bedenken des Bundeskartellamtes jedoch nicht ausräumt.
- Das Bundeskartellamt wird nun die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten sowie den weiteren Fortgang der Zusagenverhandlungen berücksichtigen und auf dieser Grundlage abschließend entscheiden.
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