Rund zwei Wochen nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundeskabinett ein neues Klimaschutzgesetz beschlossen. Damit will Deutschland fünf Jahre früher klimaneutral werden. Ursprünglich wurde dieses Ziel für 2050 angestrebt. Konkret sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgt gesenkt werden:
- bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent
- bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent
- bis zum Jahr 2045 soll die Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden
„Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, kommentierte Umweltministerin Svenja Schulze die verschärften Regelungen.
Mit der Überarbeitung des Gesetzes reagiert die Bundesregierung einerseits auf ein verschärftes EU-Klimaziel: Der Ausstoß von Treibhausgasen in der Gemeinschaft soll bis 2030 statt um 40 Prozent um 55 Prozent sinken. Zusätzlicher Druck kam Ende April vom Bundesverfassungsgericht.
Die Karlsruher Richter beurteilten die geplanten Einsparungen bis 2030 im Klimaschutzgesetz von 2019 als nicht ausreichend genug. Sie kritisierten, dass die jüngeren Generationen so die Hauptlast tragen müssten, damit Deutschland seinen internationalen Verpflichtungen im Kampf gegen den Klimawandel nachkommen kann. Das Pariser Klimaabkommen fordert eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius.
Neue Vorgaben für die Landwirtschaft
Die nun beschlossenen Regelungen sehen unter anderem konkrete Jahresemissionsmengen für die einzelnen Wirtschaftsbranchen zwischen 2023 und 2030 vor. Vor allem die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie werden dabei in die Pflicht genommen, weniger CO2 auszustoßen. Auch die Landwirtschaft muss einsparen. Sie darf bis 2030 nur noch 56 statt 58 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gegenüber 1990 ausstoßen.
„Die neuen Sektorziele für die Landwirtschaft sind ambitioniert, aber ich halte sie für unseren Bereich für machbar“, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Vorgesehen sind hierfür unter anderem die „Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit zum tierwohlorientierten Umbau der Tierhaltung“ und eine „Nutzung der Potentiale von natürlichen Senken für mehr Klimaschutz insbesondere durch die Förderung des Humusaufbaus in landwirtschaftlich genutzten Böden“, teilte das Ministerium mit.
In ihrem Beschluss verständigten sich die Kabinettsmitglieder außerdem auf einen Kompromiss bei einem im Vorfeld kontrovers diskutierten Thema: Vermieter müssen künftig die Hälfte der Kosten für den CO2-Preis auf Öl und Gas tragen, der seit Anfang des Jahres gilt. Das neue Klimaschutzgesetz muss noch durch den Bundestag und den Bundesrat.
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