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Unlauterer Wettbewerb

Bündnis fordert größere Werbefreiheit für Bio-Branche

Im Zuge einer Gesetzesänderung fordert ein breites Bündnis aus knapp 60 Verbänden und Unternehmen größtmögliche Freiheit für Bio-Hersteller, um für „höchste Umweltleistungen“ werben zu können.

Anlässlich einer bevorstehenden Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, fordert die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) gemeinsam mit dem Anbauverband Bioland und 57 weitere Unternehmen aus der Lebensmittelbranche größtmögliche Freiheit für Bio-Hersteller, um für „höchste Umweltleistungen“ zu werben. In einer gemeinsamen Pressemitteilung heißt es: „Was der europäischen Regelung fehlt, ist eine Klarstellung, dass bei der Produktion und Erzeugung von Bio-Lebensmitteln höchste Umweltleistungen im Sinne der Richtlinie erbracht werden.“

Zum Hintergrund: Seit März 2024 werden Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der Europäischen Union (EU) durch die EmpCo-Richtlinie geregelt. EmpCo steht für die englische Kurzbezeichnung „Empowering Consumers“. Die „Richtlinie 2024/825 hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“, wie sie mit vollem Namen heißt, soll Verbraucherrechte zum Schutz vor Greenwashing regeln. 

Verbände wollen Rechtssicherheit für alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette

Festgelegt wird darin unter anderem auch, unter welchen Bedingungen mit prägnanten Schlagworten wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“ oder „ökologisch“ geworben werden darf. Die EU-Richtlinie muss bis zum 27. März 2026 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert werden.

Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bestehe nun die Chance explizit zu benennen, „dass Bio-Erzeuger, -Hersteller und -Händler weiterhin mit ihren Umwelthöchstleistungen werben dürfen“, erklären die Verbände in ihrer Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Dies sei wichtig, „um Rechtssicherheit für alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette zu gewährleisten“.

Die Unterzeichner der Stellungnahme:

Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL), Bioland, Biodynamic Federation Demeter International, Biokreis , Biopark, Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft, Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), Demeter, Naturland – Verband für ökologischen Landbau, A. Dohrn & A. Timm, Aldi Süd, Alnatura, Bauck, Berief Food, Bio Breadness, Bio Kartoffel Nord, BioTropic / Naturkost West, Bunte Burger, Dennree, Detmers Getreide-Vollwertkost, Dirk Rossmann, Edeka-Verbund, Followfood, Gepa, Green Grizzly, Großschlachterei Thönes., Heuschrecke Naturkost, Hipp, Holle Baby Food, Kaufland, Kisslegg Käsefreunde, Landmacher, Landmann's Biomarkt, Lidl, Midsona Deutschland, Molkerei Gropper / Moers Frischeprodukte, Naturata , Neumarkter Lammsbräu, Ökoland, ÖMA Beer, Penny, Pichler Biofleisch, Purvegan, Rapunzel Naturkost, Rebio, Reformhaus, Rewe, Rinklin Naturkost, Salus, Schwarzwaldmilch, Tegut, Teutoburger Ölmühle, Tofutown, Upländer Bauernmolkerei, Weiling, Zentis Fruchtwelt

„Generell begrüßen wir sehr, dass die EU gegen Greenwashing vorgeht und damit Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft, die Wert auf wirklich umweltschonende Lebensmittel legen. Allerdings müssen diejenigen, die besonders große, messbare und anerkannte Umweltleistungen erbringen und damit für das Gemeinwohl aller EU-Bürgerinnen und -Bürger arbeiten, unbedingt rechtssicher damit werben können. Wir fordern die Entscheidungsträger daher nachdrücklich dazu auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht die gesetzlichen und verbandlichen Bio-Standards mit einzubeziehen“, kommentiert Bioland-Präsident Jan Plagge.

Anne Baumann, geschäftsführende AöL-Vorständin , betont: „Die besonderen Umweltleistungen in der Bio-Branche verdienen es, klar benannt zu werden – sowohl aus Transparenzgründen als auch zur Wertschätzung des hohen Aufwands. Deshalb ist es unser zentrales Anliegen, das Verhältnis zwischen der EU-Öko-Verordnung und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb klarzustellen. Diese Klarstellung würde dringend notwendige Rechtssicherheit schaffen. Das breite Bündnis, das unsere Stellungnahme unterstützt, zeigt, dass dieses Anliegen von der gesamten Wertschöpfungskette getragen wird.“

Was die Unterzeichner der Stellungnahme fordern:

  • Im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die EU-Öko-Verordnung explizit in die Beispielaufzählung der anerkannten hervorragenden Umweltleistungen aufzunehmen. Dadurch werden Widersprüche der Rechtsakte untereinander aufgelöst und Rechtssicherheit für alle Beteiligten hergestellt.
  • Für die Bewerbung ökologisch hergestellter Produkte müssen auch allgemeine Umweltaussagen wie „biodiversitätsfördernd“, „bodenschonend“, „gewässerschützend“, „ökologisch“ zulässig sein – die Bio-Zertifizierung dient als verlässliche Grundlage und Konkretisierung der Umweltleistungen nach EU-Bio und Bio-Verbandsstandards, die nicht im Detail auf dem Produkt erläutert (spezifiziert) werden müssen.
  • Die Bewerbung von über die EU-Öko-Verordnung hinausgehenden Standards der Bio-Verbände muss möglich bleiben.
  • Um vermeidbare Lebensmittelverluste und Verpackungsmüll zu reduzieren, sollte die Übergangsfrist auf mindestens zwölf Monate verlängert und ein unbegrenzter Abverkauf ermöglicht werden

Weitere Forderungen und Ausführungen finden sich hier.

AöL hatte zuletzt den Rückzieher der EU-Kommission bei der Green-Claims-Richtlinie scharf kritisiert. Die seit zwei Jahren ausgearbeitete Verordnung sollte als wichtiger Bestandteil des European Green Deals den Verbraucherschutz innerhalb der EU steigern, indem irreführende Umweltaussagen und grüne Werbeversprechungen unterbunden werden. Die Green-Claims-Verordnung wurde von der AöL als notwendige Ergänzung zur Richtlinie 2024/825 angesehen, da sie Begriffe und Aussagen mit konkreten Prüfanforderungen sowie Nachweispflichten für Umweltauslobungen verbindlich regeln sollte.

Kommentare

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Gernot Meyer

Wenn ich die aktuellen Werbeplakate von Aldi Süd sehe mit Felix Neureuther am Frühstückstisch auf der Alpenwiese mit Aldi-Label Nur Nur Natur und dem groß geschriebenen Zitat von Felix Neureuther: " LECKERE BROTZEIT IN BIOLADEN-QUALITÄT" , dann frage ich mich, ob das rechtens ist, denn Bioläden haben nur Bio, aus ausgesuchten, soweit möglich regionalen Quellen, während Aldi Massenhändler mit vielleicht 10% Bioanteil ist. Hier wird der Ruf und die Qualifizierung der echten Bioläden für einen überregional agierenden Massen-Discounter missbraucht.

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