Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bestimmt, welcher landwirtschaftlicher Betrieb, wie viel Unterstützung bekommt und setzt gleichzeitig die Vorgaben für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Die aktuelle Ausgestaltung der GAP ist dem Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) zufolge jedoch „zu kompliziert und zu wenig wirksam“.
Ein Beispiel ist der Bio-Anbau, der aktuell rund elf Prozent der landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche ausmacht. Nach Berechnungen des BÖLW wird sein Anteil durch die von Deutschland im Rahmen der GAP zur Verfügung gestellten Mittel bis zum Ende der aktuellen Förderperiode 2027 nur leicht zulegen. Das in Deutschland bis zum Jahr 2030 ein Drittel der Landwirtschaftsfläche ökologisch bewirtschaftet wird, scheine vor diesem Hintergrund unrealistisch, so der deutsche Bio-Spitzenverband.
Um die Umweltwirksamkeit und die Planbarkeit für die Landwirtschaftsbetriebe zu erhöhen und damit Bio schneller voranzubringen, schlägt der BÖLW gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden ein dreistufiges Modell vor: Basis, Basis-Plus und Bio. Das Ziel: Die Agrarförderung ab 2028 einfacher und umweltgerechter zu machen.
Nur Betriebe, die die Anforderungen einer der drei Stufen erfüllen, erhalten den Plänen des BÖLW zufolge zukünftig finanzielle Unterstützung aus der GAP. Mit jeder Förderstufe steigen dem Modell zufolge die Anforderungen, mit denen die Ressourcen Wasser, Boden, Klima und Biodiversität geschützt werden müssen. Für jede Stufe gelten dafür eindeutige Regelungen für den Einsatz von Pestiziden, Dünger und Leguminosen sowie für den Viehbesatz und die Fruchtfolge.
Beispiel Ackerbau: In der „Basis“-Stufe dürfen die Betriebe für die Düngung maximal 75 Prozent mineralischen Stickstoff einsetzen. Bei „Basis-Plus“ sind nur noch bis zu 50 Prozent erlaubt. Und wer die „Bio“-Stufe erreichen will, muss sich beim Düngen an die EU-Öko-Verordnung halten.
Zusätzliche Förderungen zu Bund und Länder
Die ökologischen Leistungen werden so mit jeder Förderstufe anspruchsvoller und entsprechend höher honoriert. Die Betriebe verpflichten sich dabei, die Vorgaben der Stufen für mindestens fünf Jahre umzusetzen. Ein vorzeitiger Aufstieg in eine höhere Stufe ist möglich, eine Herunterstufung jedoch nicht. Kleine und mittlere Betriebe sollen für die ersten Hektare eine höhere finanzielle Honorierung in den jeweiligen Stufen bekommen. Und auch Betriebe mit ungünstigen Standortbedingungen sollen den Vorschlägen zufolge zusätzlich gefördert werden.
Dem Modell zufolge kann jede Leistungsstufe betriebsindividuell durch zusätzliche Maßnahmen – sogenannte „Top-Ups“ – finanziell ergänzt werden. Diese Maßnahmen werden durch den Bund und von den Ländern angeboten. Beispiele für bundesweite Maßnahmen sind etwa, junge Bäuerinnen und Bauern zu stärken oder den Ausbau von Agroforstelementen zu unterstützen. Zusätzliche Länder-Maßnahmen soll es in Bereichen geben, in denen regionalspezifische Standortbedingungen nicht ausreichend durch den Bund berücksichtigt werden können, etwa spezifische Artenschutzprogramme.
„Eine künftige GAP muss sicherstellen, dass öffentliche Gelder für Gemeinwohlleistungen und nicht für den reinen Flächenbesitz verwendet werden“, erläutert Hubert Heigl. Durch die veränderten Förderbedingungen solle die Ernährungssicherheit langfristig gewährleisten und die Umwelt als Grundlage der Lebensmittelproduktion nachfolgender Generationen nachhaltig geschützt werden.
Grundlage für das Stufenmodell, das am Donnerstag auf den Öko-Feldtagen erstmals vorgestellt wird, ist der Öko-Landbau mit seinen wissenschaftlich erwiesenen Öko-Systemleistungen. Für wirksam geleistete Umweltleistungen sollen Betriebe künftig einen ausgleichenden Einkommensbeitrag erwirtschaften können. „So erhalten Höfe eine langfristige Perspektive und können sich stärker für Umwelt-, Klima- und Artenschutz engagieren“, teilte Heigl mit. Landwirtschaft ist mit der Teilstrategie „Farm to Fork (F2F)“ Kern des „Green Deals“ der Europäischen Union. (mis)
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