Seit dieser Woche beraten die Abgeordneten des Bundestages über den Haushalt für das kommende Jahr. Dieser sieht unter anderem vor, den Etat unter dem Titel „Zukunftsfähige, umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft und ökologischer Landbau“ um 21 Millionen Euro zu kürzen, was laut dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) einer Streichung von 31,3 Prozent entspricht.
Außerdem sollen die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für den nicht-investiven Bereich, also etwa für die Ökolandbau-Förderung und andere Agrarumweltmaßnahmen, um mehr als 100 Millionen Euro gekürzt werden. Die GAK ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft sowie der Entwicklung ländlicher Räume in Deutschland.
„Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD explizit eine Stärkung des Bundesprogramms Ökologischer Landbau vereinbart. Doch ausgerechnet der Haushaltstitel, der die Forschung für den Ökolandbau finanziert, soll jetzt kaputtgespart werden“, erklärt Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW. Auch die geplanten GAK-Kürzungen würden besonders die Landwirtinnen und Landwirte treffen, die umweltschonend arbeiten.
Änderungen noch bis November möglich
Nach dem Dürresommer in diesem Jahr sowie explodierenden Kosten in der konventionellen Landwirtschaft durch die Abhängigkeit von Düngemitteln aus Russland oder Nahost sollte jedem klar sein, wie wichtig Bio für die Resilienz der Lebensmittelversorgung ist, so Röhrig weiter: „Dass jetzt ausgerechnet hier massiv gekürzt werden soll, schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland sowie den 400.000 in der Bio-Branche Beschäftigten.“
Bereits im vergangenen Jahr habe das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) zunächst den Rotstift bei der Bio-Forschung angesetzt, damals hätten die Abgeordneten von Union und SPD einen Kahlschlag verhindert. Daher fordert der BÖLW die Mitglieder der Regierung und des Bundestages auf, die vorgesehenen Einschnitte zu überarbeiten und „die Mittel für Bio zu stärken, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht“.
Die Abgeordneten können noch bis November Änderungen im Haushaltsentwurf der Regierung beschließen.
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