Seit dem 1. Januar 2023 ist es in der gesamten Europäischen Union nicht mehr gestattet, alkoholfreien Biowein mit dem EU-Bio-Siegel zu verkaufen. Stattdessen dürfen diese Weine lediglich als konventionelle alkoholfreie Weine vermarktet werden. In Deutschland galt bisher eine Übergangsregelung, die es erlaubte, alkoholfreien Wein als „alkoholfreies Getränk aus Bio-Wein" zu verkaufen.
Diese Übergangsregelung wurde jedoch von der EU als nicht rechtskonforme Marktverzerrung eingestuft, da in anderen Mitgliedsstaaten keine ähnlichen Regelungen existierten. Aufgrund dieser Bewertung haben die deutschen Öko-Kontrollbehörden beschlossen, die Übergangsregelung aufzuheben.
Die Konsequenzen
Infolge einer Anpassung des EU-Rechtsrahmens für die Herstellung von alkoholfreiem Wein und Schaumwein verlagerte sich die Regulierungskompetenz für diese Erzeugnisse vom europäischen Lebensmittelrecht in das europäische Weinrecht (siehe Infokasten).
Bei dieser Kompetenzverschiebung wurde laut dem Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) jedoch die notwendige Anpassung der EU-Öko-Verordnung nicht berücksichtigt. Zwar ist diese, für die Entalkoholisierung genutzte, Vakuumdestillation im EU-Öko-Recht für die Lebensmittelverarbeitung zugelassen, nicht aber für die Weinbereitung.
BNN und Naturkost Süd reagieren
Hersteller, die bisher alkoholfreien Wein nach den geltenden Bio-Qualitätsvorgaben produziert haben, stehen vor der Herausforderung, ihre Produkte vorübergehend ohne Bio-Zertifizierung im Fachhandel zu vertreiben.
Um diesen Vetrieb sicherzustellen und Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Zugang zu alkoholfreien Weinen in Bio-Qualität zu ermöglichen, hat das Lenkungsgremium der Sortimentsrichtlinien (SRL) von BNN und Naturkost Süd nach eigenen Angaben eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von alkoholfreiem Wein (inklusive alkoholfreier Weinmischgetränke) ohne Bio-Zertifizierung beschlossen.
Dementsprechend kann alkoholfreier Wein bis auf weiteres bei SRL-zertifizierten Fachhändlern verkauft werden, wenn dieser nach den Grundsätzen der EU-Öko-Verordnung hergestellt wurde. Diese Ausnahmeregelung soll bis zur Aufnahme von Verfahren zur Entalkoholisierung in der Weinbereitung in die EU-Öko-Verordnung gelten.
Die Regeln im Überblick
- Seit dem 1. Januar 2023 ist es in der gesamten Europäischen Union nicht mehr gestattet, alkoholfreien Biowein mit dem EU-Bio-Siegel zu verkaufen.
- Die Produktion von entalkoholisiertem Bio-Wein war bis zum 29. September 2023 noch möglich.
- Das Abfüllen der produzierten Ware war möglich bis zum 20. Oktober 2023.
- Der Verkauf von „alkoholfreien Getränken aus Bio-Wein" ist bis zum 31. Dezember 2023 erlaubt.
- Ab dem 1. Januar 2024 darf kein alkoholfreier Wein mehr mit einer Bio-Kennzeichnung verkauft werden.
- Die notwendige Anpassung im EU-Öko-Recht wird voraussichtlich gegen Ende 2024 umgesetzt.
- Bis auf weiteres kann alkoholfreier Wein bei Sortimentsrichtlinien-zertifizierten Fachhändlern verkauft werden.
„Es handelt sich um ein rein bürokratisches Problem der EU – an der Qualität von alkoholfreiem Bio-Wein im Fachhandel ändert sich nichts."
BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel kommentiert die Situation so: „Die Ursache für dieses Problem liegt im Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union, bei dem die dringend notwendige Anpassung des EU-Öko-Rechts leider vernachlässig wurde."
„Uns ist es wichtig zu betonen, dass es sich hier um ein rein bürokratisches Problem der EU handelt und sich nichts an der Qualität von alkoholfreiem Bio-Wein im Fachhandel ändert, auch wenn dieser bis auf weiteres nicht mehr bio-zertifiziert werden kann“, betont Jäckel.
Die notwendige Anpassung im EU-Öko-Recht wird voraussichtlich gegen Ende 2024 umgesetzt. (juk)
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