Mit der Einführung der neuen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und der überarbeiteten Bundeskantinenrichtlinie werden laut dem Verband die politischen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Anteil von Bio-Lebensmitteln in Kantinen zu erhöhen.
Das sind die Richtlinien zur Außer-Haus-Verpflegung:
- Ab Herbst tritt die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung in Kraft, die den Zertifizierungsprozess und die Auslobung von Bio-Lebensmitteln vereinfacht. In diesem Zusammenhang hat Cem Özdemir bereits im April 2023 ein neues Logo mit drei neuen Auslobungsstufen vorgestellt. Es ermöglicht Anbietenden, den Bio-Anteil auf freiwilliger Basis klar und nachvollziehbar zu markieren. Es gibt drei Stufen: Gold für 90 bis 100 Prozent Bio, Silber für 50 bis 89 Prozent und Bronze für 20 bis 49 Prozent. Diese Prozentsätze beziehen sich auf den monetären Wert des gesamten Warenkaufs.
- Zusätzlich wurde die „Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus“ (RIBE-AHV) eingeführt. Unternehmen können nun finanzielle Unterstützung für die Beratung und Schulung ihrer Mitarbeitenden beantragen. Weitere Informationen stellt das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) auf seiner Internetseite zur Verfügung.
In einer Pressemitteilung kommentiert der BNN die Maßnahmen so: „Die Außer-Haus-Verpflegung ist ein wirksamer Hebel auf dem Weg zu 30 Prozent Bio. Gut, dass die Bundesregierung hier entsprechend förderliche Rahmenbedingungen auf den Weg bringt. Jetzt ist es wichtig, Köche und Tischgäste über die neuen Bio-Möglichkeiten in der AHV zu informieren und umstellungswillige Küchen konsequent auf ihrem Weg zu gesünderen und nachhaltigeren Menüs zu unterstützen“, sagt BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel.
„Insbesondere Bio-Großhandelsunternehmen, aber auch Herstellungsunternehmen und Einzelhändler und -händlerinnen, bringen mittlerweile einen enormen Wissensschatz mit, wenn es um die praktische Umsetzung der Umstellung auf Bio-AHV und damit auch der Ernährungsstrategie der Bundesregierung geht“, so Jäckel weiter.
Wichtige Neuerungen für Bio-Verpflegung
Die Neufassung der Bundeskantinenrichtlinie bringt laut BNN zwar viele
bekannte Regelungen mit sich, jedoch gibt es insbesondere für Bio eine wichtige Neuerung:
- Bisher sah der Maßnahmenplan Nachhaltigkeit, den die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner 2021 vorstellte, vor, den Bio-Anteil in Bundeskantinen bis 2025 auf 20 Prozent zu erhöhen. Mit der Neufassung soll der Bio-Anteil bis 2030 nun 30 Prozent der Bundeskantinen erreichen.
- Laut Punkt Nr. 5 (2) wird den Dienststellen ermöglicht, im Rahmen ihrer Haushaltsmittel zusätzliche Kosten zu übernehmen. Dies bietet der Verwaltung mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung und ermöglicht eine wirtschaftliche Unterstützung der Betreibenden.
Nach Einschätzung des BNN kann die Bundesverwaltung mit der Neufassung der Bundeskantinenrichtlinie (siehe Kasten oben) künftig die Betreiber mit mehr Spielraum bei der Vertragsgestaltung wirtschaftlich unterstützen. Erfüllt eine Kantine die Kriterien des Maßnahmenprogramms
Nachhaltigkeit von 20 Prozent bis 2025, kann ein Zuschuss von bis zu 20
Prozent des Verkaufspreises gezahlt werden.
Erreicht der Bio-Anteil 30
Prozent und liegt eine Bio-Zertifizierung oder
Green-Canteen-Zertifizierung vor, darf ein Zuschuss von weiteren zehn Prozent des Verkaufspreises gezahlt werden. „Mit diesen Schritten zeigt
die Bundesregierung ihr Engagement für eine nachhaltigere und gesündere
Ernährung in öffentlichen Einrichtungen“, kommentiert Kathrin Jäckel „Es
braucht aber auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Reine Quoten nützen
wenig, wenn die Umstellung nur sehr schleppend voran geht.“
Zudem müsse der Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten unterstützt werden: „Viele positive Beispiele zeigen, dass der Schlüssel zum Erfolg für mehr Bio in der Gemeinschaftsverpflegung bei der regionalen Vernetzung aller Marktakteuren und -aktuerinnen liegt.“ (juk)
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