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EU-Konsultationsverfahren

BNN lehnt Gesetzesentwurf zur neuen Gentechnik ab und ruft Mitglieder zum Widerspruch auf

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren lehnt den Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Deregulierung des bestehenden Gentechnikrechts entschieden ab. Im Rahmen des offiziellen Konsultationsverfahrens der EU-Kommission zum Gesetzentwurf hat der Verband eine Stellungnahme eingereicht und ruft nun Mitgliedsunternehmen dazu auf, das ebenfalls zu tun.

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) bezieht Position gegen den Gesetzentwurf der EU-Kommission mit dem Titel „Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mit Hilfe bestimmter neuer genomischer Verfahren erzeugt wurden“ zur Deregulierung des bestehenden Gentechnikrechts. Im Rahmen des offiziellen Konsultationsverfahrens der EU-Kommission zum Gesetzentwurf hat der Verband eine Stellungnahme eingereicht und ruft nun Mitgliedsunternehmen dazu auf, das ebenfalls zu tun.

In seiner Stellungnahme, die der Verband im Konsultationsverfahren der EU-Kommission abgegeben hat, betont der BNN, dass der Gesetzentwurf die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft gefährde. Zudem entspreche dieser nicht dem Willen der europäischen Verbraucher und Verbraucherinnen.

„Dieser Entwurf steht ganz klar im Widerspruch zu den Kernzielen der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Union. Diese zielt darauf ab, bis 2030 ein gerechteres, gesünderes und umweltfreundlicheres Lebensmittelsystem zu etablieren und den Anteil des ökologischen Landbaus in der EU auf 25 Prozent zu erhöhen“, betont BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel.

BNN fordert Kennzeichnungspflicht

Der BNN fordert eine obligatorische Kennzeichnungspflicht für alle gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entlang der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich neuer Genomischer Techniken (NGT), um Transparenz und Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Der Entwurf sieht keine vollumfängliche Kennzeichnungspflicht vor. Dadurch gefährdet er die Koexistenz von ökologischer und konventioneller Land- und Lebensmittelwirtschaft und somit die Existenz der gesamten Bio-Branche.

Aus diesem Grund ruft der BNN alle Bio-Branchenverbände und Bio-Unternehmen dazu auf, sich am Konsultationsverfahren der EU-Kommission zu beteiligen. Eine Rückmeldung zum Gesetzesvorschlag ist für alle EU-Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und weitere Interessenträger noch bis zum 5. November 2023 möglich.

„Der BNN setzt sich entschlossen für die Interessen der Bio-Branche und der Verbraucher und Verbraucherinnen ein, um die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft zu schützen. Wir werden unser Engagement fortsetzen, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen der EU im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen und gesunden Ernährung stehen und die Wahlfreiheit der Verbraucher respektiert wird“, so Kathrin Jäckel. (juk)

Die Stellungnahme des BNN ist auf der Website der EU-Kommission abrufbar.

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