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Neue Corona-Maßnahmen

Bioläden dürfen an Gründonnerstag nicht öffnen

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen verständigt. Über Ostern gelten besonders strenge Regeln. Auch der Naturkosthandel ist betroffen.

Bioläden dürfen doch öffnen

In einer kurzfristig einberufenen Videoschalte am 24. März hatten Bund und Länder erneut über die tags zuvor beschlossenen Corona-Maßnahmen zu Ostern beraten. Die Ruhetage-Regel wurde dabei zurückgenommen. Bioläden dürfen demnach an Gründonnerstag öffnen.

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Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.

Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen exponentiell ansteigen. Ein Grund dafür sei vor allem das Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin.

Um die dritte Welle zu durchbrechen, wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen. Laut Beschlussvorlage sollen die Werktage am 1. April (Gründonnerstag) und 3. April (Ostersamstag) Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Damit müssen auch Unternehmen wie an Feiertagen schließen.

Ausnahme am Ostersamstag

Für Lebensmittelhändler und damit auch für Bio-Ladner bedeutet das, dass sie ihre Geschäfte am Gründonnerstag erstmals aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geschlossen halten müssen. Eine Ausnahme gilt am Ostersamstag. Lebensmittelgeschäfte dürfen dann öffnen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagierte mit scharfer Kritik auf den verlängerten Lockdown. Die Schließung der Lebensmittelhändler am Gründonnerstag führe zu erhöhtem Kundenandrang am vorhergehenden Mittwoch und dem folgenden Samstag. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth teilt mit: „Den Lebensmittelhandel mit seinen nachweislich hervorragend funktionierenden Hygienekonzepten symbolisch für einen Tag zuzumachen, hilft im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter.“ (kam)

Corona-Maßnahmen im Detail

Lesen Sie hier die neue Beschlussfassung von Bund und Ländern.

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