Biohandel

Wissen. Was die Bio-Branche bewegt

Pendimethalin

BEL geht gegen weiteres Pflanzenschutzmittel vor – und sucht Unterstützer

Nach Fluopyram will das Bündnis enkeltaugliche Landwirtschaft auch gegen den Einsatz des Wirkstoffs Pendimethalin juristisch vorgehen. Das Bündnis sucht dafür noch Unterstützer.

Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) geht auf dem Rechtsweg gegen die Wiederzulassung eines weiteren, besonders gefährlichen Pestizid-Wirkstoffes vor.

Im März hatte das BEL bei der EU-Kommission bereits einen Antrag auf Überprüfung und Aufhebung der technischen Verlängerung für Fluopyram eingereicht. Nun will das Bündnis auch gegen den Einsatz des Wirkstoffs Pendimethalin juristisch vorgehen.

„Dieses Herbizid ist nach den uns vorliegenden Daten nicht nur einer der am häufigsten gefundenen Wirkstoffe in der Luft, sondern es ist auch eins der für Umwelt und menschliche Gesundheit gefährlichsten Ackergifte“, so Stephan Paulke, Vorstandsmitglied des BEL und Geschäftsführer des Bio-Produzenten Egesun im niedersächsischen Oyten.

BEL: Technische Verlängerung verstößt gegen Pestizidverordnung

„Genau jetzt ist der richtige Moment“, meint Paulke zum Vorgehen des BEL. „Ihn nicht zu nutzen, wäre eine Tragödie.“ Pendimethalin gilt dem BEL zufolge als reproduktionstoxisch, hormonell wirksam und stehe im Verdacht, krebserregend zu sein. Langzeitstudien an Nagetieren haben gezeigt, dass hohe Dosen von Pendimethalin mit einer erhöhten Inzidenz von Lebertumoren in Verbindung gebracht werden können.

Im November läuft die aktuelle Genehmigung des Herbizids aus. Eine erneute Risikobewertung, die für die Neugenehmigung notwendig ist, werde dem BEL zufolge nicht rechtzeitig abgeschlossen sein.

In solchen Fällen kann die EU-Kommission eine „technische Verlängerung“ erteilen. Diese jedoch verstößt aus Sicht des BEL gegen den Grundsatz der EU-Pestizidverordnung, nach dem nur Wirkstoffe zugelassen werden dürfen, die entsprechend aktueller wissenschaftlicher Risikobewertung nachweislich sicher sind.

BEL will Rechtsweg ausschöpfen

„Nach gründlicher Beratung durch unseren juristischen Experten Dr. Achim Willand stehen die Chancen auf Erfolg sehr gut“, so Paulke. „Sollten wir es schaffen und ein Verbot für Pendimethalin erwirken, wäre das für unsere Bewegung ein bahnbrechendes Zeichen dafür, dass wir gemeinsam viel erreichen können.“ Aktuell fehlen dem BEL laut Paulke jedoch mindestens 30.000 Euro, um die Klage umzusetzen (siehe Kasten am Ende dieses Artikels).

Für öffentliche Aufmerksamkeit hatte das BEL durch die Herausgabe einer bundesweit durchgeführten Studie zur Verbreitung chemisch-synthetischer Pestizide in Zusammenarbeit mit dem Umweltinstitut München gesorgt. Darin wurde nachgewiesen, dass sich Pestizide vom Feld kilometerweit durch die Luft verbreiten. Seitdem ist das BEL mit Nachdruck in verschiedenen Aktionsfeldern dran, die Transformation hin zu einer enkeltauglichen Form der Landbewirtschaftung weiter voranzutreiben.

Seit Anfang 2024 bestreitet das BEL erstmals den Rechtsweg. Den Anfang machte es beim Wirkstoff Fluopyram, das im Dezember 2023 eine technische Verlängerung für zwei Jahre erhielt. Aus Sicht des BEL wurden dadurch wichtige neue Erkenntnisse über gesundheitliche Gefahren, Umwelt- und Wirtschaftsrisiken des Wirkstoffs nicht berücksichtigt. Sollte die Überprüfung bei der EU-Kommission ergebnislos bleiben, will das BEL vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.

BEL ruft zu Spenden auf

Um gegen den weiteren Einsatz von Pendimethalin klagen zu können, benötigt das BEL eigenen Angaben zufolge mindestens 30.000 Euro. Weitere rechtliche Schritte könnten zusätzliche Mittel erfordern. Das Bündnis freut sich deshalb „über jeden kleinen und gerne auch größeren Betrag, den wir an Unterstützung bekommen“. Mehr Informationen auf www.enkeltauglich.bio und auf Nachfrage unter info@enkeltauglich.bio.

Kommentare

Registrieren oder anmelden, um zu kommentieren.

Auch interessant: