Nach der Superbiomarkt AG, Biomare und Biomammut hat mit Basic eine weitere Bio-Supermarktkette ein Insolvenzverfahren begonnen, um sich zu sanieren. Dazu habe der Vorstand des Unternehmens beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf ein sogenanntes Schutzschirmverfahren gestellt, dem das Gericht bereits gefolgt sei, wie Basic am Dienstag mitteilte.
Das Schutzschirmverfahren ist ein Insolvenzverfahren, dass es Unternehmen ermöglicht, die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen bei gleichzeitig weiterlaufendem Geschäftsbetrieb umzusetzen. Dabei bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung (Eigenverwaltung). Das Insolvenzrecht erlaubt dies nur in Fällen, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. „Beides ist bei der Basic AG der Fall. Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig“, teilte Basic mit. „Vorstand und Berater gehen davon aus, dass das Sanierungsverfahren bereits im kommenden Sommer beendet werden kann und die Basic AG als grundlegend restrukturiertes Unternehmen wieder neu durchstarten kann“, teilte der Bio-Filialist mit.
Während des Schutzschirmverfahrens bleiben die 20 deutschen Basic-Filialen ganz normal geöffnet, teilte Basic mit. Auch das Sortiment stehe den Kunden wie gewohnt in vollem Umfang zur Verfügung. Die Basic-Märkte befinden sich hauptsächlich in Bayern. Aber auch in Hessen, Baden-Württemberg und Österreich gibt es einzelne Standorte, wobei die österreichischen Läden nicht Teil des Schutzschirmverfahrens sind, wie Basic mitteilte.
Das Unternehmen begründet den Schritt mit den Preiserhöhungen bei Lebensmitteln, die in den Basic-Märkten zu einer Kaufzurückhaltung der Verbraucher geführt hätten. Zwar gebe es einen Kundenstamm von über 80 Prozent der Kunden, die den Basic-Märkten die Treue hielten. „Bei den restlichen ca. 15 Prozent der Käufer handelt es sich jedoch um Wechselkunden, die angesichts der hohen Inflation zunehmend nach günstigeren Einkaufsmöglichkeiten Ausschau halten“, teilte Basic mit. Diese Situation werde verschärft durch die stark gestiegenen Energiekosten. „Hinzu kommen finanzielle Belastungen aus der laufenden Sanierung der kleineren Bio-Supermarktkette ,Biomammut‘“, teilte das Unternehmen mit. Biomammut wurde 2021 von Basic übernommen. Aufgrund massiver Umsatzeinbußen musste der Filialist Insolvenz anmelden und befindet sich seit November ebenfalls in einem Sanierungsprozess in Eigenverwaltung.
„In diesen für den Bio-Handel schwierigen Zeiten haben wir bereits viel Rückendeckung durch unsere Kunden erfahren“, so Basic-Chef Manuel Zalles-Reiber. „Wir bei Basic, aber auch die Branche insgesamt, brauchen diese Unterstützung, damit sich unsere Kunden auch in Zukunft auf ein vielfältiges Angebot von hochwertigen Bio-Lebensmitteln verlassen können.“
Der Vorstand der Basic AG werde nun gemeinsam mit einem Sachwalter und den Gläubigern einen Sanierungsplan entwickeln und anschließend umsetzen. Bei einem Schutzschirm-Verfahren setzt das zuständige Amtsgericht einen Sachwalter ein. Dieser überwacht ähnlich wie ein Aufsichtsrat das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufiger Sachwalter wurde der erfahrene Sanierungsspezialist Rechtsanwalt Christian Gerloff von der Münchener Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte bestellt.
Für die Dauer des Sanierungsprozesses wird die Basic AG von der Sanierungskanzlei Wellensiek unterstützt. Das Wellensiek-Beraterteam steht unter der Federführung von Alfred Hagebusch, laut Basic einem der renommiertesten deutschen Sanierungsexperten. Dieser teilte mit: „Die Basic AG ist ein im Kern gesundes Unternehmen mit einem funktionierenden Geschäftsmodell, einer starken Marke und treuen Kunden“. Er sei überzeugt, „dass die Basic AG das Sanierungsverfahren als zukunftsfähig aufgestelltes Unternehmen wieder verlassen wird“, so Hagebusch weiter. (mis)
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