Biohandel

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Neue Corona-Massnahmen

Größere Läden müssen Kundenanzahl halbieren

Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen haben Bund und Länder über die Corona-Regeln für Dezember beraten. Die Einigungen betreffen auch den Naturkostfachhandel.

Bis 20. Dezember gelten in ganz Deutschland verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwochabend verständigt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach im Anschluss auf einer Pressekonferenz von einem "besonderen Monat" Dezember und stimmte die Bevölkerung auf eine erneute "Kraftanstrengung" im Kampf gegen die Pandemie ein. Die aktuelle Lage erlaube nicht, die Novemberregelungen aufzuheben. Vom Zielwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sei Deutschland noch zu weit entfernt.

Unter anderem gelten strengere Kontaktverbote. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren müssen dabei nicht mitgerechnet werden. Bisher erlaubt waren Treffen unter Mitgliedern aus bis zu zwei Haushalten mit maximal zehn Personen. Schleswig-Holstein will an seinen eigenen Kontaktbeschränkungen festhalten.

Über die Weihnachtsfeiertage und an Silvester gelten kurzfristige Lockerungen: Dann sollen Treffen von maximal zehn Personen möglich sein. Kinder bis 14 Jahre sind auch bei dieser Zählung ausgenommen.

Neue Auflagen im Weihnachtsgeschäft

Auch für Groß- sowie Einzelhändler und damit auch für den Naturkostfachhandel gelten neue Auflagen. Die Maßnahmen treffen die Läden mitten im Weihnachtsgeschäft. In Einkaufsstätten ab 801 qm Verkaufsfläche darf sich künftig nur noch eine Person auf 20 qm aufhalten. Für Läden bis zu 800 qm gilt weiterhin die bisherige Vorgabe von einer Person pro 10 qm. Der Bund hatte zunächst eine generelle Begrenzung von einer Person pro 25 qm gefordert.

Corona-Maßnahmen im Detail

Lesen Sie hier die neue Beschlussfassung von Bund und Ländern zur Bekämpfung der zweiten Coronavirus-Welle.

Zur Beschlussfassung

Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Neben den bundesweiten Vorgaben gelten ab dem 1. Dezember weitere Maßnahmen, die von den Ländern umgesetzt werden.

Anm.d.Red.: Der Artikel wurde am 26.11.2020 aktualisiert.

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